Ein Jäger, der vor zwei Jahren in Knetzgau ohne triftigen Grund eine Hündin erschoss, wurde nun vom Landgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss der 78-Jährige 10.000 Euro für einen guten Zweck zahlen. Der Vorfall ereignete sich im Sommer 2022, als der Mann auf eine unangeleinte Hündin schoss, die auf einer Wiese herumsprang. Seine Begründung: Sie habe in seinem Revier gejagt. Bereits zuvor war der Jäger vom Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldstrafe von 5.600 Euro verurteilt worden, legte jedoch Berufung ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Mann plant, erneut gegen das Urteil vorzugehen.

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