Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2024 getauscht haben
Landkreis Schweinfurt. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierfür gibt es einen in der Fahrerlaubnisverordnung verankerten Stufenplan.
Dieser sieht für Personen, die in den Jahren 1952 oder früher geboren sind, eine Frist bis 19. Januar 2033 vor – unabhängig davon, ob sie im Besitz eines Papier- oder Kartenführerscheins sind.
Führerscheinumtausch: Dritter Stichtag für Umtausch der Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 am 19. Januar 2024
Bei den übrigen Führerscheininhaberinnen -und Inhabern, also solchen der Geburtsjahrgänge 1953 oder später, müssen zunächst diejenigen den Umtausch vornehmen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines („Grauer oder rosa Lappen“) sind.
Der dritte Stichtag ist dabei der 19. Januar 2024; bis zu diesem Tag müssen Inhaber und Inhaberinnen eines Papierführerscheines, die zwischen 1965 und 1970 geboren worden sind, den Umtausch vornehmen. Wer zu dieser Altersgruppe gehört und bereits im Besitz eines Kartenführerscheines ist, muss aktuell nicht umtauschen, die entsprechenden Fristen laufen erst in einigen Jahren ab.
Der Antrag auf Umtausch des Führerscheines ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu stellen. Erfahrungen der vorherigen Stichtage haben gezeigt, dass kurz vor Ablauf der Frist eine immense Antragsflut bei den Fahrerlaubnisbehörden eingeht und somit mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist.
Eine Antragstellung wird grundsätzlich ca. sechs Monate vor Ablauf der Frist empfohlen. Personen der entsprechenden Altersgruppe, die ihren Führerschein bisher noch nicht umgetauscht haben, sollten daher zeitnah die Umstellung der Fahrerlaubnis beantragen. Beim Landratsamt Schweinfurt besteht für die Beantragung die Möglichkeit, den Antrag postalisch zu übersenden, diesen in den Briefkasten des Landratsamtes Schweinfurt einzuwerfen oder zu den üblichen Öffnungszeiten des Landratsamtes Schweinfurt am Bürgerservice persönlich abzugeben. Bei Angabe einer E-Mailadresse erfolgt dann eine Information, sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt. Sollte keine E-Mailadresse angegeben werden, kann leider keine Information über den Bestellstatus durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. In diesem Fall müssten betroffene Personen selbstständig ca. vier bis sechs Wochen nach Abgabe der vollständigen Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde telefonisch oder per E-Mail nachfragen, ob ihr Führerscheindokument abholbereit ist. Eine telefonische Benachrichtigung durch die Fahrerlaubnisbehörde ist leider nicht möglich.
Anträge auf Umtausch des Führerscheines, bei denen die Fristen aktuell noch nicht ablaufen, werden gegebenenfalls nachrangig bearbeitet; die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, diese aktuell auch noch zurückzustellen.
Weitere Informationen, die benötigten Antragsformulare und eine Möglichkeit zur Terminreservierung werden auf der Website der Fahrerlaubnisbehörde unter www.landkreis-schweinfurt.de/Pflichtumtausch zur Verfügung gestellt.

Quelle: Landratsamt Schweinfurt

 

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