Förderung der unterfränkischen Feuerwehren: Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Aidhausen 109.850 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Aidhausen
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Aidhausen (Landkreis Haßberge) 109.850 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Aidhausen bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme wird ein Löschgruppenfahrzeug LF 20/16, Baujahr 1986, ersetzt.
Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter mit einem nutzbaren Inhalt von mindestens 1.000 Litern und einer feuerwehrtechnischen Beladung sowie einer festgelegten Zusatzbeladung „Hilfeleistung“ für eine Gruppe, welche aus 9 Einsatzkräften besteht. Es dient überwiegend der Brandbekämpfung, der Förderung von Wasser und der Durchführung von technischen Hilfeleistungen. Weiterhin kann das Fahrzeug auf Wunsch noch mit Zusatzbeladungssätzen, ausgerichtet nach örtlichen Erfordernissen, ausgestattet werden. Mit seiner Besatzung bildet es eine selbständige taktische Einheit. Die maximal zulässige Gesamtmasse des HLF 10 beträgt 14.000 kg.
Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Förderung der unterfränkischen Feuerwehren: Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Gädheim 109.850 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Gädheim-Ottendorf
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Gädheim (Landkreis Haßberge) 109.850 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Gädheim-Ottendorf bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme wird ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6, Baujahr 1992, ersetzt.
Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter mit einem nutzbaren Inhalt von mindestens 1.000 Litern und einer feuerwehrtechnischen Beladung sowie einer festgelegten Zusatzbeladung „Hilfeleistung“ für eine Gruppe, welche aus 9 Einsatzkräften besteht. Es dient überwiegend der Brandbekämpfung, der Förderung von Wasser und der Durchführung von technischen Hilfeleistungen. Weiterhin kann das Fahrzeug auf Wunsch noch mit Zusatzbeladungssätzen, ausgerichtet nach örtlichen Erfordernissen, ausgestattet werden. Mit seiner Besatzung bildet es eine selbständige taktische Einheit. Die maximal zulässige Gesamtmasse des HLF 10 beträgt 14.000 kg.
Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.


Förderung der unterfränkischen Feuerwehren: Regierung von Unterfranken bewilligt der Gemeinde Theres 109.850 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Obertheres
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Theres (Landkreis Haßberge) 109.850 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Obertheres bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahme wird ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6, Baujahr 1999, ersetzt.
Das Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter mit einem nutzbaren Inhalt von mindestens 1.000 Litern und einer feuerwehrtechnischen Beladung sowie einer festgelegten Zusatzbeladung „Hilfeleistung“ für eine Gruppe, welche aus 9 Einsatzkräften besteht. Es dient überwiegend der Brandbekämpfung, der Förderung von Wasser und der Durchführung von technischen Hilfeleistungen. Weiterhin kann das Fahrzeug auf Wunsch noch mit Zusatzbeladungssätzen, ausgerichtet nach örtlichen Erfordernissen, ausgestattet werden. Mit seiner Besatzung bildet es eine selbständige taktische Einheit. Die maximal zulässige Gesamtmasse des HLF 10 beträgt 14.000 kg.
Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Quelle: Regierung von Unterfranken

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