Seit 15. Mai ist die Online-Plattform des Bayerischen Arbeits-, Familie- und Sozialministeriums für Privathaushalte freigeschalten, für Unternehmen auf der Seite des Bayer. Wirtschaftsministeriums
Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise nicht nur bei Strom und Gas, sondern auch bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen. Ab sofort ist nun das Portal https://www.stmas-haertefallhilfe.bayern/ freigeschalten, auf der Privathaushalte ihren „Heizkostenzuschuss“ beantragen können. Voraussetzung ist jedoch ein Elster-Zertifikat. Bevor überhaupt ein Antrag gestellt wird, empfiehlt es sich, vorher das Tool „Härtehilfe-Rechner“ auf der Seite https://www.stmas.bayern.de/energiekrise zu nutzen und zu prüfen, ob bzw. in welcher Höhe überhaupt eine Härtehilfe gewährt werden kann.
Finanzielle Hilfe auch für Unternehmen
Wirtschaftsförderer Michael Brehm, weist darauf hin, dass es auch für klein- und mittelständische Betriebe entsprechende finanzielle Unterstützung gibt. Diese ist über das Bayer. Wirtschaftsministerium (https://www.stmwi-foerderantrag.bayern/) zu beantragen.
Der Betrieb muss dabei das Vorliegen einer besonderen wirtschaftlichen Härte in Form einer Existenzgefährdung darlegen. Der Härtefall wird vermutet, wenn der für 2023 erwartbareJahresgewinn (auf Basis des Jahresdurchschnittsgewinns der letzten fünf Jahre) durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird.
Inhabergeführte Unternehmen können dabei einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe des individuellen Pfändungsfreibetrags, mindestens jedoch 2.000 Euro pro Monat, geltend machen, sofern kein Geschäftsführergehalt gezahlt wurde.
Im Unterschied zu den Privathaushalten wird die Härtefallhilfe für Unternehmen sowohl für leitungsgebundene (Gas, Strom, Fernwärme) als auch für nicht leitungsgebundene Energieträger (Öl, Pellets, Kohle, Flüssiggas usw.) gewährt.
Unternehmen können sich bei Fragen an eine Hotline beim Wirtschaftsministerium wenden, die unter der Rufnummer 089/57905005 bzw. per E-Mail (Haertefallhilfe@stmwi.bayern.de) zu erreichen ist.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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