Schweinfurt (dpa/lby) – Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat gegen das Urteil für einen Arzt, der entkleidete Patientinnen und Angestellte heimlich filmte, Revision eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Mittwoch mit. Nun wird sich voraussichtlich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen müssen.
Das Landgericht hatte den Orthopäden in der vergangenen Woche zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt, weil er Frauen heimlich auf der Toilette oder bei Behandlungen gefilmt hatte. Die Strafe, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses, wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit für den geständigen Angeklagten beträgt drei Jahre.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verlangt – die Verteidigung acht Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung.

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