Einfach kurz beim Arzt anrufen und sich beispielsweise bei leichten Erkältungsbeschwerden telefonisch krankschreiben lassen – das ist seit der Corona-Pandemie möglich. Nun lief diese Sonderregelung zum 1. April aus. Das hatte der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen beschlossen. Das Vorhaben stößt auch auf Kritik. Dr. Jürgen Schott ist Allgemeinarzt in Grafenrheinfeld und erklärt, warum die Sonderregelung nun endet:
Was bedeutet das Ende dieser Regelung für Patienten? Muss man sich jetzt wieder auf vollere Wartezimmer und längere Wartezeiten einstellen?
Verständlich. Dadurch kann das Infektionsrisiko in den Wartezimmern steigen. Wurde das Konzept sich telefonisch krankschreiben zu lassen viel in Ihrer Praxis genutzt?
Es bestand auch die Option sich per Video-Sprechstunde krankschreiben zu lassen. Gibt es diese Möglichkeit noch?
Vielen Dank, Herr Schott. Per Video-Sprechstunde geht die Krankschreibung also noch, per Telefon jetzt aber nicht mehr.
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