Home Landkreis Rhön-Grabfeld Lkr. Rhön-Grabfeld: Aufstallungspflicht fällt zum 01.03.23

Lkr. Rhön-Grabfeld: Aufstallungspflicht fällt zum 01.03.23

Symbolfoto © Christian Licha
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat seine Allgemeinverfügung vom 25.01.2023, die bezüglich des Ausbruches der Geflügelpest im Nachbarlandkreis Schmalkalden-Meiningen erlassen worden war und die Anordnung von Maßnahmen im nördlichen und nordöstlichen Teil des Landkreises beinhaltete, vor allem die Pflicht zur Aufstallung des dort gehaltenen Geflügels, mit Allgemeinverfügung vom 28.02.2023 aufgehoben.
Somit besteht ab 01.03.2023 keine Aufstallungspflicht mehr, die Biosicherheitsmaßnahmen, die mit Allgemeinverfügung vom 07.12.2021 angeordnet worden waren, sind jedoch nach wie vor im gesamten Gebiet des Landkreises Rhön-Grabfeld einzuhalten.
Quelle: Landratsamt Rhön-Grabfeld

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