Pressemitteilung:
Ab dem 1. Februar werden wir die aktuell bestehende Besucher-Regelung ausweiten.
Dann gilt Folgendes:
In der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr können die Patientinnen und Patienten auf den bettenführenden Stationen wieder uneingeschränkt besucht werden. Besuche außerhalb dieses Zeitfensters sind nach Absprache mit den Stationen möglich.
Als Zugangsvoraussetzung gilt der Nachweis eines negativen Schnelltests oder PCR-Tests (nicht älter als 24h) sowie FFP2-Maskenpflicht. Dieser Nachweis muss an der Rezeption erfolgen.
Die kostenlose BRK-Teststrecke im Eingangsbereich des Krankenhauses ist weiterhin von 13.30 Uhr und 17.45 Uhr geöffnet.
Die Sonderregelungen für den Kreißsaal, die Kinderklinik sowie die anderen Bereiche (Intensivstationen, Sterbebegleitung etc.) bleiben bis auf weiteres bestehen.
Die Geburtshilfe und die Mutter-Kind-Station bittet trotz der Aufhebung der allgemeinen Besuchseinschränkungen mit dem Gratulieren und Kennenlernen der Großfamilie bis nach der Entlassung zu warten. Die pandemischen Restriktionen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die kurze Zeit nach der Entbindung hier im Krankenhaus für die Familie sehr wertvoll ist. Sowohl die frischgebackenen Eltern als auch das Baby nutzen und genießen die Zeit zu dritt für ein intensives Kennenlernen.
Detaillierte Informationen zur Besucher-Regelung finden Sie auf unserer Website unter „Aktuelle Besucherregelung“.
Im gesamten Klinikbereich ist das Tragen einer zertifizierte FFP2-Maske verpflichtend.
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