Das Landratsamt Haßberge hat an die Sport- und Schützenvereine im Landkreis Haßberge die neuen Vordrucke (zur Lizenzerklärung) für die Vereinspauschale für das Jahr 2023 verschickt. Es wird darauf hingewiesen, dass die vollständig ausgefüllten Anträge auf Vereinspauschale mit den begründeten Unterlagen bis spätestens 01.03.2023 dem Landratsamt vorliegen müssen. Verspätet eingehende Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen wegen Überschreitung des Vorlagetermins abzulehnen. Auch Vereine, die bisher keine Vereinspauschale erhalten haben, können in den Genuss der Vereinspauschale kommen, wenn der Verein die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt. Neu bei der Vereinspauschale ist die Einführung einer zusätzlichen Gewichtung für Mitglieder mit Behinderung. Informationen und das Antragsformular, welches nun auch als PDF-Formular zur Verfügung steht, können auf der Internetseite des Landkreises unter: www.hassberge.de/vereinspauschale eingesehen und heruntergeladen werden.

Quelle: Landratsamt Haßberge 

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