Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Richard Graupner als Polizist Dienstgeheimnisse verletzt hat. Das Amtsgericht Schweinfurt sieht das nicht einwandfrei bewiesen und spricht den Landtagsabgeordneten frei. Nun ist das Landgericht am Zug.
Schweinfurt (dpa) – Mehr als ein Jahr nach dem Freispruch des AfD-Landtagsabgeordneten Richard Graupner vom Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen beginnt am Dienstag (9.00 Uhr) der Berufungsprozess. Nach dem Amtsgericht befasst sich nun das Landgericht Schweinfurt mit dem Fall – inklusive Beweisaufnahme. Die Staatsanwaltschaft hatte Rechtsmittel gegen das Amtsgerichtsurteil vom 13. Oktober 2021 eingelegt. Es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt, daher könnte schon am Dienstag ein Urteil erfolgen.
Graupner hat nach Auffassung der Anklage in seiner Zeit als Polizist Dienstgeheimnisse weitergeben. Das Amtsgericht sah in seinem Urteil allerdings im Ergebnis der Beweisaufnahme keine ausreichenden Anzeichen dafür, dass der 59-Jährige Informationen über ein Ermittlungsverfahren an einen Bekannten verraten hat, der Gegenstand des Verfahrens war. Es gebe zwar deutliche Hinweise auf eine Täterschaft Graupners. Restzweifel seien aber nicht völlig auszuräumen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von mehr als 20 000 Euro gefordert. Graupner, dessen Immunität als Abgeordneter für das Verfahren vom Landtag aufgehoben worden war, hatte sich in der öffentlichen Verhandlung nicht zu den Vorwürfen geäußert. Seine Anwälte hatten Freispruch gefordert.
Der 59-Jährige sitzt seit 2018 für die AfD im Landtag. Vorher war er kommunalpolitisch in Schweinfurt aktiv, unter anderem für die Republikaner. Die Vorwürfe stammen aus dem Jahr 2018, vor seiner Zeit als Landtagsabgeordneter.
Quelle: dpa
Werbung