Aktuell bietet das Impfzentrum mobile Sonderimpfaktionen in Zusammenarbeit mit den 26 Städten, Märkten und Gemeinden an. Im Impfzentrum Hofheim (Öffnungszeiten: Mittwoch bis Sonntag, jeweils von 15.00 bis 19.00 Uhr) als auch bei den mobilen Impfaktionen ist Impfen ohne vorherige Terminvereinbarung und Registrierung möglich.
Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit einen festen Termin mit der vorherigen Registrierung unter www.impfzentren.bayern zu buchen. Wer über keinen Internet-Zugang verfügt, kann auch über die Hotline 09521/27-769 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.30 Uhr sowie Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr) einen Termin vereinbaren.
Angepasste Impfstoffe nur für Booster
Ab sofort stehen auch die modifizierten Impfstoffe zur Verfügung, die auch gegen die Omicron-Varianten BA.4/5  wirksam sind. Die variantenangepassten Impfstoffe können jedoch nicht für eine Grundimmunisierung eingesetzt werden. Hierfür stehen weiterhin die bisher eingesetzten Vakzine bereit. Die an die Omikron-Virusvariante angepassten mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna gelten für Personen ab 12 Jahren, die bereits mindestens die Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben.
Wichtiger Hinweis: Ab sofort ist es möglich, dass auch für die neuen angepassten COVID-19-Impfstoffe digitale Zertifikate für die Impfungen ausgestellt werden können. Wer also bereits eine Boosterimpfung mit einem modifizierten Impfstoff erhalten hat, kann sich das digitale Zertifikat jetzt im Nachhinein im Impfzentrum Hofheim ausstellen lassen.
Termine für Sonderimpfaktionen:

Datum

Uhrzeit

Örtlichkeit

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14.11.22

15:00 – 19:00

Ebern, Frauengrundhalle (kleiner Saal)

Graf-Stauffenberg-Straße 1

(barrierefreier Zugang über Hintereingang)

26.11.22

13:00 – 17:00

Sand a. Main, Sport- und Kulturhalle

Am Sportfeld 10

Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Zum Impftermin ist der Personalausweis und – wenn vorhanden – der Impfpass mitzubringen. Wer zur Zweit-, bzw. Auffrischungsimpfung kommt, muss einen  Nachweis über die vorangegangenen Impfungen mitführen (Impfpass, digitales Impfzertifikat oder Impfdoku).
Ärztliche Impfberatung
Es besteht weiterhin für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Impfzentrum oder bei den mobilen Impfstationen zur Corona-Schutzimpfung ärztlich beraten zu lassen. Ein Besuch im Impfzentrum/mobile Impfaktion ist nicht zwingend mit einer Impfung verbunden. Auch für ein Beratungsgespräch ist keine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Stiko-Empfehlung: 2. Auffrischungsimpfung ab 60 Jahren
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine zweite Corona-Auffrischungsimpfung für Menschen ab 60 Jahren. Menschen in dieser Altersgruppe und im Alter ab fünf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung sollten einen weiteren Booster erhalten. Die Stiko erweiterte ihre bisherige Empfehlung „mit dem primären Ziel, besonders gefährdete Personen noch besser vor schweren Covid-19-Erkrankungen und Covid-19-bedingten Todesfällen zu schützen“.
Angeraten ist der weitere Booster, vorzugsweise mit einem mRNA-Impfstoff, nach „drei immunologischen Ereignissen“ – etwa nach Grundimmunisierung und erster Auffrischungs-Impfung oder Grundimmunisierung und Sars-CoV-2-Infektion. Bedingung für die Auffrischungs-Impfung ab 60 ist im Regelfall, dass die erste Booster-Impfung oder die letzte Corona-Infektion mindestens sechs Monate her ist.  Nur in begründeten Einzelfällen kann der Abstand auf vier Monate reduziert werden, so die Stiko.
Kinderimpfungen werden ausschließlich im Impfzentrum Hofheim durchgeführt – immer sonntags von 15.00 bis 19.30 Uhr. Eltern, die ihre Kinder im Alter von 5  bis 11 Jahren impfen lassen möchten, können Termine über das Bayerische Impfportal (BayImco) online buchen unter: www.impfzentren.bayern.de. Wer über keinen Internet-Zugang verfügt, kann auch weiterhin über die Hotline 09521/27-769 (Montag – Freitag 9.00 bis 12.30 Uhr sowie am Donnerstag von 9.00 bis 16.00 Uhr) einen Termin vereinbaren. An Sonntagen können sich im Impfzentrum Hofheim aber auch andere Personengruppen impfen lassen.
Voraussetzungen für eine Impfung 5- bis 11-Jähriger
Begleitung eines oder beider Erziehungsberechtigter
bei Begleitung nur eines Erziehungsberechtigten muss zusätzlich das Einverständnis des anderen Erziehungsberechtigten vorliegen
bei Alleinerziehenden bitte Nachweis mitbringen über das alleinige Sorgerecht
Impfpass (falls vorhanden), Geburtsurkunde / Ausweisdokument

Quelle: Landratsamt Haßberge