Vom Finanzamt angeforderte Belege zur Steuererklärung (nicht zu monatlichen/vierteljährlichen Steueranmeldungen) können Sie nun auch datenschutzgerecht elektronisch nachreichen. Voraussetzung ist ein Benutzerkonto bei ELSTER (www.elster.de) oder die Nutzung eines anderen Steuerprogramms, das die elektronische Belegnachreichung unterstützt (“Belegnachreichung zur Steuererklärung”).

Daneben können Sie Ihrem Finanzamt (unverschlüsselte) E-Mails senden. Hierbei gilt: Bei einer direkten Beantwortung dieser E-Mail ist zu beachten, dass Sie Ihre E-Mail ausschließlich im “Nur-Text”-Format formatieren. Anlagen sind nur in den Formaten PDF, JPG und TXT möglich. Außerdem können Sie E-Mails in den Formaten Nur-Text, HTML und Rich-Text sowie Anhänge in den gängigen Formaten an die Poststelle übermitteln. Die E-Mail-Adresse der Poststelle und weitere Informationen finden Sie unter www.finanzamt.bayern.de

Bitte beachten Sie, dass Sie an diese E-Mail-Adresse weder elektronisch signierte noch verschlüsselte elektronische Dokumente senden können.

Quelle: Finanzamt Schweinfurt

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