Das Sachgebiet ÖPNV und Schülerbeförderung am Landratsamt Haßberge macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr 2021/2022 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober 2022 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchten. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde.
Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel (orange) erhalten die Schüler im Landratsamt oder auch im Sekretariat der besuchten Schule. Der Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) beträgt 465 Euro (bzw. ab SJ 2022/23  490 Euro) pro Schuljahr und Familie. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das 365-Euro-Ticket VGN erstattungsfähig. Alle Infos dazu können hier abgerufen werden: Kostenerstattung (hassberge.de) Fragen zur Kostenerstattung beantwortet das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung vormittags unter 09521/27-475.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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