7. Änderung wird rechtskräftig
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 20.07.2022 die 7. Änderung des Bebauungsplans “Staffels”, Gemarkung Garitz, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Das Bauleitplanverfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplans “Staffels” erfolgte auf der Grundlage des BauGBs in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.04.2022 im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Änderungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Geltungsbereich mit den Flurnummern 1004, 1004/2, 1011/4, 1011/5, 1011/6, 1011/7 und 1011/8 der Gemarkung Garitz, zwischen Rilkeweg, Eichendorffstraße und Dr.-Georg-Heim-Straße.
Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger möglich
Der Bebauungsplan mit Begründung liegt ab sofort während der üblichen Dienststunden im Feserhaus, Bad Kissingen, Rathausplatz 4, Erdgeschoss, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt Auskunft gegeben.
Die 7. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung ist ebenfalls unter www.badkissingen.de/bebauungsplan einsehbar.

Quelle: STADT BAD KISSINGEN

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