Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen sind aufgehoben
Landkreis Schweinfurt. Die seit August 2020 für Teile der Gemeinden Dittelbrunn, Niederwerrn, Poppenhausen und Üchtelhausen sowie seit September 2021 für Teile der Stadt Schweinfurt verhängten Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen konnten mittlerweile vollständig aufgehoben werden. Das Landratsamt verweist auf die entsprechende Allgemeinverfügung vom 1. Juli 2022, die am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt.
Voraussetzung war die zum Teil mehrmalige Untersuchung aller im Sperrgebiet gelegenen Bienenvölker und die Umsetzung umfangreicher Sanierungsmaßnahmen bei betroffenen Völkern. So wurden seit August 2020 bei 382 Bienenvölkern von 37 Imkern die Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut mit Probennahme für die bakteriologische Untersuchung durchgeführt.
Die Sperrmaßnahmen mussten über einen langen Zeitraum aufrechterhalten werden, da einzelne Imker aufgrund von fehlender Anmeldung dem Veterinäramt nicht bekannt waren. Hier wurden Seuchenherde erst mit großer Verspätung festgestellt. Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen wurden dadurch zum Teil zunichtegemacht und die Bekämpfung der Seuche wurde erheblich verzögert.
Amerikanische Faulbrut für Menschen ungefährlich
Die Amerikanische Faulbrut der Bienen ist eine Krankheit, die schleichend die Bienenbrut abtötet und dadurch zum Absterben der Bienenvölker führt. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich, Honig kann ohne Einschränkungen verzehrt werden. Die Bekämpfung dieser Krankheit wird von staatlicher Seite koordiniert, da Bienen als Bestäuber eine wichtige Rolle spielen und die Tilgung durch einen einzelnen Imker nicht möglich ist.
Bienenhalter sollten dem Veterinäramt bekannt sein – Anmeldung notwendig
Eine erfolgreiche Krankheitsbekämpfung ist nur möglich, wenn alle Bienenhalter dem Veterinäramt bekannt sind. Deshalb besteht im Rahmen der vorbeugenden Seuchenbekämpfung für jeden Imker die Pflicht, sich beim zuständigen Veterinäramt unter Angabe seines Standorts anzumelden. Des Weiteren ist jedes Bienenvolk, das von außerhalb der Stadt oder des Landkreises in die Stadt oder in den Landkreis verbracht wird, unter Vorlage eines Gesundheitszeugnisses dem Veterinäramt im Landratsamt Schweinfurt mitzuteilen.
Um zukünftige Seuchenausbrüche zu verhindern oder zu begrenzen ist es wichtig, dass jeder Imker die Symptome der Amerikanischen Faulbrut der Bienen erkennen kann. Im Zweifelsfall ist der Bienensachverständige oder das zuständige Veterinäramt zu Rate zu ziehen. Weitere Informationen hierzu finden sich zum Beispiel über das Friedrich-Loeffler-Institut.
Dank der guten Mitarbeit vieler Imker konnten jetzt die für alle Imker sehr einschränkenden Maßnahmen aufgehoben werden.
Quelle: Landratsamt Schweinfurt