v.l. Frank Dünisch (Direktor AOK Schweinfurt), Frank Firsching (Vorsitzender des Beirats der AOK Schweinfurt), Dr. Gerd Sachs (Stellvertretender Vorsitzender des Beirats der AOK Schweinfurt). Aliemre Toprak (AOK Schweinfurt)

In seiner Sitzung vom 18.05.2022 beschäftigte sich der Beirat der AOK-Direktion Schweinfurt mit dem vereinfachten Meldeverfahren für ukrainische Flüchtlinge. Aufgrund des erwarteten Andrangs wurden gemeinsam mit dem Jobcenter in Schweinfurt gemeinsame Beratungstage organisiert.
Frank Dünisch, Direktor der AOK Schweinfurt, berichtete von den vier Beratungstagen an denen Kundenberater*innen der AOK Schweinfurt vor Ort in den Ledward Barrackspersönliche Beratungen für Ukrainer zu den Leistungen sowie den besonderen Mehrwertangeboten der AOK durchgeführt haben.
„Die Beratung haben Kolleginnen und Kollegen übernommen, welche die Anliegen der Flüchtlinge in ihrer Landessprache beantworten konnten. Nachdem alle Mehrwerte vorgestellt und Fragen geklärt waren, konnten alle notwendigen Unterlagen für die AOK Mitgliedschaft einfach und unbürokratisch ausgefüllt werden.“ so Frank Dünisch.
In der Sitzung wurde auch die Ursache für den aktuell erhöhten Beratungsbedarf bei der AOK Bayern für Geflüchtete aus der Ukraine thematisiert. Die AOK Bayern freut sich sehr, dass sie ab 01.06.2022 durch die Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für aus der Ukraine geflüchtete Menschen Verantwortung übernehmen kann. Die Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz entfällt. Stattdessen wird der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht.
„Um für alle Beteiligten einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und den betroffenen Personen einen schnellen Zugang zu den Leistungen der GKV zu ermöglichen, ist mit der Bundesagentur für Arbeit vom Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart worden, dass die Regularien zum sogenannten vereinfachten Krankenkassenwahlrecht (ähnlich wie zeitweise 2016 und 2017 bei der Flüchtlingsmigration aus Syrien) erneut praktiziert werden“ ergänzt Dr. Gerd Sachs, stellvertretender Beiratsvorsitzender auf Seite der Arbeitgeber der AOK.
Wenn die Meldung vom Jobcenter veranlasst wird, erhalten die Flüchtlinge sofort alle notwendigen Unterlagen damit sichergestellt wird, dass die elektronische Gesundheitskarte so schnell wie möglich ausgestellt wird und die Familienmitglieder kostenfrei abgesichert werden.
„Sollte vor der Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte ein Versicherungsnachweis benötigt werden, können die AOK-Kunden eine sogenannte Ersatzbescheinigung in den AOK Geschäftsstellen vor Ort abholen oder Online unter www.aok.de/pk/hilfe-ukrainische-fluechtlinge/hilfe-fuer-ukrainer/ anfordern“ erklärt Frank Firsching, Beiratsvorsitzender auf Seite der Versicherten der AOK.
Hilfe für aus der Ukraine geflüchtete Menschen bietet die AOK Bayern unter der Hotline 089 2158 4609 welche von 09:00 bis 15:00 Uhr zu erreichen ist.

Quelle: AOK Schweinfurt

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