Förderrichtlinie zur Unterstützung von Kultur-Veranstaltungen und baulichen/technischen Maßnahmen verabschiedet
Landkreis Schweinfurt. Mit einer zeitlich befristeten Sonderförderrichtlinie fördert der Landkreis Schweinfurt ab sofort Kultur-Veranstaltungen sowie bauliche/technische Maßnahmen seiner Kulturakteure in den Gemeinden.
Die Sonderförderrichtlinie ergänzt die bestehenden, allgemeinen Kulturförderrichtlinien und ist insbesondere für wiederkehrende Kultur-Veranstaltungen und bauliche/technische Maßnahmen gedacht, die bisher nicht förderfähig waren. Förderberechtigt sind Vereine, Kommunen und andere kulturelle Initiativen, bei Kultur-Veranstaltungen zudem private Veranstalter.
Landkreis unterstützt mit insgesamt rund 50.000 Euro
Mit insgesamt rund 50.000 Euro unterstützt der Landkreis so aktiv den lokalen Neustart der Kultur nach der nicht nur für diese Sparten schwierigen Corona-Jahre. Die Beantragung muss bis zum 31.12.2023 erfolgen. Anträge für Kultur-Veranstaltungen können ganzjährig gestellt werden, bei baulichen/technischen Maßnahmen sind insgesamt vier Beantragungszeiträume vorgesehen, die erste Frist endet am 31.07.2022.
Weitere Informationen zur allgemeinen Kulturförderung sowie zur befristeten Sonderförderung sind auf www.landkreis-schweinfurt.de/kultur zu finden.
Landrat Florian Töpper freut sich, mit dieser Sonderförderrichtlinie eine leicht handhabbare Möglichkeit zur Unterstützung der lokalen Kulturlandschaft zu bieten und ermutigt alle Kulturakteure, diese zu rege nutzen. „Kultur trägt wesentlich zu einer funktionierenden Gesellschaft bei und in den vergangenen Corona-Jahren blieb vor allem mit Blick auf Veranstaltungen einiges auf der Strecke. Ich bin froh, dass wir mit der neuen Sonderförderung Vereine, Kommunen und kulturelle Initiativen zusätzlich unterstützen können“, sagte er.

Quelle: Landratsamt Schweinfurt

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