Schweinfurt – Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass auch ukrainische Flüchtlinge sofern sie bedürftig sind, einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben.
Über die Anspruchsvoraussetzungen und die einzelnen Leistungen berät das Team Bildung und Teilhabe des Jobcenters Interessierte am
Donnerstag, 09. Juni
von jeweils 09:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
in den Ledward Barracks, Verwaltungsgebäude 209, Raum 139.
Sprachmittler stehen für die Übersetzung zur Verfügung.
Interessierte werden gebeten, Unterlagen der Sozialleistungsbehörden mitzubringen.
Anspruchsberechtigt auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Sie, wenn Sie oder Ihr Kind Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen erhalten. Zu den Leistungen gehören verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung, wie z. B. Schul- und Kitaausflüge und -fahrten, persönlicher Schulbedarf, Schulbeförderungskosten, Lernförderung, Mittagsverpflegung in Schule oder Kita oder die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. im Sportverein oder in der Musikschule)“, ergänzt Sozialreferent Jürgen Montag den Hinweis auf das Beratungs- und Informationsangebot.

Quelle: Stadt Schweinfurt

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