Jobcenter: Betroffene benötigen ab 1. Juni ein Bankkonto
Die Bundesregierung beabsichtigt, Geflüchteten aus der Ukraine voraussichtlich ab 01. Juni unter anderem einen Wechsel in die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu ermöglichen. Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, endet die Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und es besteht Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Dann ist nicht mehr das Amt für Soziales und Senioren für sie zuständig, sondern das Jobcenter Haßberge die richtige Anlaufstelle. Hier können Betroffene bereits vorab einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen stellen und erhalten künftig Hilfe aus einer Hand, sofern sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen. Voraussetzung ist die grundsätzliche Erwerbsfähigkeit eines Familienmitglieds, eine Registrierung bei der Ausländerbehörde und ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz oder eine sogenannte Fiktionsbescheinigung.
Neben finanzieller Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts – inklusive Beiträgen zur Krankenkasse sowie zu Wohnungs- und Heizkosten – ermöglicht das Jobcenter den Zugang zu Förder- und Qualifizierungsangeboten. Dazu zählt die Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen. Das Jobcenter unterstützt die Ukrainerinnen und Ukrainer in der Region zudem bei der Vermittlung in Arbeit und bei der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Hierbei arbeitet das Jobcenter eng mit Behörden, Netzwerkpartnern und Bildungsträgern zusammen.

 Das Jobcenter Haßberge bereitet sich seit einiger Zeit auf die Übernahme dieser Aufgabe vor. Um die Leistungen des Jobcenters erhalten zu können, ist es essentiell wichtig, dass die Geflüchteten aus der Ukraine sich ein Konto bei einer Bank einrichten. Hierfür gibt es in den Banken spezielle Konten, die den Geflüchteten zugänglich sind. Barauszahlungen durch das Jobcenter Haßberge sind nicht möglich. Daher weist das Jobcenter darauf hin, dass sich die aus der Ukraine Geflüchteten unverzüglich ein Konto einrichten müssen. Das Landratsamt bittet um die Weitergabe dieser Information durch engagierte Helfer, Vermieter oder andere Bürger, die regelmäßig mit den Geflüchteten in Kontakt stehen.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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