Fotocredit: RHÖN-KLINIKUM AG / Daniel Peter

• Umsetzung der in der Absichtserklärung (LOI) aus Januar 2022 in Aussicht gestellten Gewährung von Investitionsfördermitteln im geplanten Zeitrahmen fraglich
• Vorsorgliche Kündigung der bisherigen Vereinbarung von 2017 mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 bis zum 30. Juni 2022 gegebenenfalls erforderlich, um sich den notwendigen Handlungsspielraum für den Fall zu sichern, dass die neue Vereinbarung nicht rechtzeitig zustande kommt
• RHÖN-KLINIKUM AG steht zu den Inhalten der Absichtserklärung (LOI)
Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG hat heute die aktuell laufenden Verhandlungen mit dem Land Hessen über eine Anschlussvereinbarung zur Gewährung von Investitionsfördermitteln für die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) und entsprechenden Verpflichtungen des Unternehmens bewertet, welche die bestehende Vereinbarung ersetzen soll. Dabei ist der Vorstand zu der Auffassung gelangt, dass es angesichts des bisherigen Verhandlungsverlaufs fraglich ist, ob die in der Absichtserklärung (LOI) vom 14. Januar 2022 in Aussicht gestellte Nachfolgeregelung wie geplant noch im zweiten Quartal 2022 erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Der Vorstand hat heute daher entschieden, vorsorglich den Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM AG um die Zustimmung zu einer Kündigung der bestehenden Vereinbarung zwischen dem UKGM, dem Land Hessen und den Universitäten in Gießen und Marburg von 2017 mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 zu bitten. Eine Kündigung der Vereinbarung müsste fristwahrend bis zum
30. Juni 2022 erklärt werden. Der Vorstand sieht sich zu diesem Schritt gezwungen, um sich vorsorglich den notwendigen Handlungsspielraum für den Fall zu sichern, dass die neue Vereinbarung nicht rechtzeitig zustande kommt. Der Aufsichtsrat wird über den Beschlussvorschlag in einer kurzfristig anzuberaumenden Sondersitzung entscheiden.
Dr. Christian Höftberger, Vorstandsvorsitzender der RHÖN-KLINIKUM AG: „Wir stehen uneingeschränkt zu der Absichtserklärung vom Januar 2022 und sind im Rahmen der laufenden Verhandlungen auch weiterhin offen für pragmatische Lösungen. Das Land Hessen konfrontiert uns allerdings mit deutlich weitergehenden Forderungen, die wir im Sinne einer künftigen gedeihlichen Entwicklung des UKGM und der RHÖN-KLINIKUM AG beim besten Willen nicht erfüllen können. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt daher leider nicht länger davon ausgehen, dass die Verhandlungen zeitnah erfolgreich abgeschlossen werden können. Mit Blick auf die bestehenden Fristen müssen wir uns somit darauf vorbereiten, die alte Vereinbarung vorsorglich zu kündigen, ohne dass die neue Anschlussvereinbarung bereits abgeschlossen ist. Wir stehen hier in der Pflicht, in einer schwierigen Gesamtlage Flexibilität zurückzugewinnen und so eine nachteilige Situation für das UKGM und die RHÖN-KLINIKUM AG abzuwehren.“
Eine automatische Verlängerung der bestehenden Vereinbarung hätte zur Folge, dass dem UKGM weiterhin die gesetzlichen vorgesehenen Investitionsmittel im Sinne der dualen Finanzierung im deutschen Gesundheitssystem vorenthalten würden: Betriebskosten werden über die Erlöse (DRGs und Pflegebudget) durch die Krankenkassen gedeckt, Investitionsmittel für alle Plankrankenhäuser tragen die Bundesländer. Gleichzeitig würden auch Regelungen fortbestehen, die tief in die unternehmerische Handlungsfreiheit des UKGM eingreifen.
Dessen ungeachtet steht das Unternehmen unverändert zu den Inhalten der Absichtserklärung vom 14. Januar 2022.
Dr. Christian Höftberger weiter: „In den Verhandlungen schauen wir nicht nur auf die Interessen unseres Unternehmens, sondern handeln vor allem als Interessensvertreter der Beschäftigten am UKGM und der Region Mittelhessen. Die RHÖN-KLINIKUM AG hat in der Absichtserklärung verbindlich zugesagt, alle künftigen Gewinne am UKGM zu thesaurieren. Im Klartext: Bei einer Vereinbarung fließt kein Geld an die Aktionäre und alle verfügbaren Mittel werden vor Ort wieder investiert. Dazu stehen wir. Im Gegenzug muss aber auch das Land Hessen – ganz im Sinne der Absichtserklärung – einen angemessenen Beitrag leisten, um das UKGM in Gießen und Marburg als traditionsreichen Standort für Spitzenmedizin in Deutschland zu bewahren und weiterzuentwickeln. Angesichts der großen Herausforderungen, vor denen die Gesundheitswirtschaft in Deutschland aktuell steht und vor dem Hintergrund unsicherer Rahmenbedingungen durch den Krieg in der Ukraine, eine ansteigende Inflation – vor allem im Baugewerbe – und die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in den vergangenen Tagen eingesetzte Regierungskommission zur Reform der Krankenversorgung – brauchen wir schlicht mehr Flexibilität und Handlungsspielraum, sowohl für die Verhandlungen als auch die bauliche Umsetzung der Strategie.“
In der Absichtserklärung des Landes Hessen zur Gewährung von Investitionsfördermitteln für das UKGM stellt das Land Hessen u. a. Investitionsfördermittel für das UKGM in Höhe von bis zu
45 Mio. Euro pro Jahr für einen Zeitraum von zehn Jahren in Aussicht. Zudem ist die Fortführung der bisherigen Trennungsrechnung vorgesehen. Gleichzeitig sieht die Absichtserklärung eine Reihe von Regelungen zu weiteren Gegenständen vor, u. a. eine Verpflichtung zur Thesaurierung der Gewinne des UKGM in diesem Zeitraum, Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels sowie ein Ausgliederungsverbot und den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen.
„Wir werden selbstverständlich alles versuchen, um mit dem Land so schnell wie möglich eine tragfähige Anschlussvereinbarung zu erreichen, da wir eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Land für sinnvoll und richtig halten. Dazu bieten wir dem Land Hessen eine verbindliche Zusage von Eigenmittelinvestitionen in Höhe von mindestens 22 Mio. Euro pro Jahr an. Damit können wir in den kommenden Jahren wichtige Vorhaben an beiden Standorten vorantreiben. Auch vor einer Einigung werden wir – wie bislang auch – alle notwendigen Investitionen tätigen und in die Wege leiten, um den ordnungsgemäßen und reibungslosen Betrieb von Forschung und Lehre sowie der Krankenversorgung kontinuierlich sicherzustellen. Gleiches gilt natürlich für die Vorhaltung der personellen Ressourcen“, so Höftberger.

Quelle: RHÖN-KLINIKUM AG

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