Wegen schwerer Zwangsprostitution und schweren sexuellen Missbrauchs eines Mädchens hat das Landgericht Schweinfurt einen Mann zu Recht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) änderte das Urteil zwar in einigen Details ab, die Gesamtfreiheitsstrafe blieb davon aber unberührt. Die weitergehende Revision verwarfen die obersten Strafrichter Deutschlands, wie aus einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil hervorgeht.
Vor knapp einem Jahr hatte das Landgericht den heute 50-Jährigen verurteilt, weil er die Tochter seiner Lebensgefährtin in Dutzenden Fällen schwer sexuell missbraucht hatte. Das Opfer war bei den ersten Übergriffen im Sommer 2018 neun Jahre alt. Die von der Mutter wohl gebilligten Taten zogen sich über zwei Jahre, einige wurden fotografiert und gefilmt. Das Gericht legte dem Mann daher auch das Herstellen kinderpornografischer Schriften zur Last.

Außerdem habe der Deutsche das Mädchen auf Autobahnparkplätze gebracht, damit es sich dort für sexuelle Handlungen anbietet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein Lastwagen-Fahrer im Sommer 2020 sexuellen Kontakt mit dem Mädchen hatte – für ein Entgelt von fünf Euro und einer Packung Zigaretten. Ein weiterer Verdächtiger soll sich in mindestens zwei Fällen an der Schülerin vergangen haben.

Der Verurteilte hatte die Vorwürfe umfangreich, aber nicht komplett eingeräumt. Nach dem Urteil legte er Revision beim BGH ein.

Quelle: dpa

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