Geflügelpest: Aufhebung von Schutzmaßnahmen in der Überwachungszone zum Ausbruchsbetrieb in Münnerstadt, Landkreis Bad Kissingen
Nachdem in einem Hühnerbestand im Nachbarlandkreis Bad Kissingen in Münnerstadt, Ortsteil Großwenkheim, am 09.03.2022 der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, verfügte auch das Landratsamt Rhön-Grabfeld am 11.03.2022 tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Hausgeflügel.
Nachdem die Geflügelpest erfolgreich bekämpft wurde und Neuinfektionen mit dem gefährlichen Erreger bisher nicht mehr auftraten, können nun mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld am 12.04.2022 die Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Geflügelpest in der sog. 10 km-Überwachungszone aufgehoben werden.
Die angeordneten allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen für den gesamten Landkreis sowie die Anordnungen zu den Geflügelpestfällen in den Gemeinden Stockheim und Fladungen bleiben weiterhin uneingeschränkt in Kraft.
Insbesondere die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in der Gemeinde Stockheim, der Gemarkung Ostheim v. d. Rhön sowie den Gemarkungen Mellrichstadt, Eussenhausen, Mühlfeld, Roßrieth und Sondheim/Grabfeld, sowie der Stadt Fladungen mit allen Stadtteilen sowie der Gemeinde Hausen mit Gemeindeteil Roth und der Gemarkung Stetten ist somit weiterhin zu beachten.
Besagte Allgemeinverfügungen wurden im Amtsblatt Nummer Nr. 40 bzw. im Amtsblatt Nr. 42 des Jahres 2021 sowie im Amtsblatt Nummer 1 des Jahres 2022 veröffentlicht.

Quelle: Landkreis Rhön-Grabfeld

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