Home Landkreis Bad Kissingen Bad Kissingen: Vergnügungsbeschränkung in der Karwoche

Bad Kissingen: Vergnügungsbeschränkung in der Karwoche

An den stillen Tagen, und zwar
am Gründonnerstag,          14.04.2022, von   02:00 – 24:00 Uhr
am Karfreitag,                     15.04.2022, von   00:00 – 24:00 Uhr
am Karsamstag,                  16.04.2022, von   00:00 – 24:00 Uhr,
sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesem Tag entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.
Geldspielgeräte in Gaststätten sind abgeschaltet zu lassen.
Am Karfreitag, 15.04.2022, besteht außerdem ein Verbot von musikalischen Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb und auch ein Verbot von Sportveranstaltungen. Spielhallen sind geschlossen zu halten.

Quelle: Stadt Bad Kissingen

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