Ab dem 3. April fällt vielerorts sowohl die Maskenpflicht als auch 2G oder 3G und die Testpflicht. Was es wo zu beachten gilt:

Maskenpflicht entfällt größtenteils
Die generelle Maskenpflicht in Innenräumen wird aufgehoben. Lediglich im Öffentlichen Nahverkehr, im Fernverkehr sowie in vulnerablen Einrichtungen muss weiter eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden. Bayern setzt weiter auf die FFP2-Maske.
Die bayerische Staatsregierung und Virologen empfehlen jedoch weiterhin das Tragen einer Maske in Innenräumen.
Testpflicht an Schulen, Kitas und in vulnerablen Einrichtungen bleibt
In sogenannten vulnerablen Einrichtungen wie Kliniken, Alten- und Pflegeheimen müssen Besucher und Beschäftigte tagesaktuelle beziehungsweise regelmäßige Tests machen. Auch in Schulen und Kitas bleibt die Testpflicht vorerst bestehen. Nach den Osterferien soll die Lage neu bewertet werden.
Keine Zugangsbeschränkungen mehr
Es gibt es keine 3G- oder 2G-Zugangsbeschränkungen mehr in Bayern. Damit haben auch Ungeimpfte ohne Test wieder Zutritt zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens.
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