Führerscheine sollen künftig einheitlich und vor allem kopiergeschützt sein.
Bildquelle: TÜV NORD / AdobeStock

Über 40 Millionen Führerscheine müssen ausgetauscht werdenFührerscheine sollen künftig einheitlich und vor allem kopiergeschützt sein. Um das zu erreichen, ist der große Führerscheinumtausch gestartet. Stefan Lurz, Leiter des Schweinfurter Standorts des Ingenieurbüros Hofmann GmbH + Co. KG (Kooperationspartner von TÜV NORD) Schweinfurt, erklärt, wer seinen wann auswechseln muss.Insgesamt müssen rund 43 Millionen Führerscheindokumente getauscht werden. Ob grau, rosa, die DDR-Variante oder in Scheckkarten-Form – bis spätestens zum 19. Januar 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass sie einheitlich und nachahmungssicher sind. Stefan Lurz, Leiter des Schweinfurter Standorts des Ingenieurbüros Hofmann GmbH + Co. KG (Kooperationspartner von TÜV NORD) Schweinfurt, führt weiter aus: „Da der neue Führerschein nach EU-Verordnung nur 15 Jahre gültig ist, werden Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert. Durch die Erneuerung der Daten wird das Fälschen erschwert.“ Von der Umtauschpflicht betroffen sind alle Fahrerlaubnisklassen einschließlich des Motorradführerscheins. Um langen Bearbeitungszeiten vorzubeugen, wurden gestaffelte Fristen eingeführt, sodass je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr der Wechsel in verschiedenen Intervallen stattfindet. „Der Umtausch ist eine rein verwaltungstechnische Aufgabe. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen und auch eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich“, sagt der TÜV-Experte.Wo aber beantragt man den neuen Führerschein? Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde bzw. das Bürgerbüro sind die richtigen Anlaufstellen. Welche Dokumente dafür vorliegen müssen, erklärt Lurz: „Den gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, den derzeitig aktuellen Führerschein sowie die Gebühr in Höhe von rund 25 Euro sollte man parat haben. Wenn der veraltete Führerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, bedarf es einer Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde.“ Diese kann per Post, telefonisch oder auch online beantragt und an die Behörde geschickt werden. Wer es vergisst, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarngeld rechnen. Grundsätzlich gilt jedoch: Das Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit verliert, die Fahrerin oder der Fahrer verfügt aber weiterhin über eine Fahrerlaubnis.
Eine Übersicht dieser gestaffelten Fristen gibt es auf der Website von TÜV NORD. Die Infografiken verraten, wann welcher Führerschein zu tauschen ist, beziehungsweise wie lange das alte Dokument noch gültig ist: https://www.tuev- nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerschein-umtauschen/

Quelle: Ingenieurbüro Hofmann GmbH + Co. KG TÜV NORD Kooperationspartner Schweinfurt

Werbung