Schweinfurt – Der Umzug des Fachbereichs Asylbewerberleistungen in das Gebäude 209 der ehemaligen Ledward,-Kaserne, Kasernenweg 1 ist abgeschlossen. Der Fachbereich ist ab Mittwoch, 16.03.2022  dort zu erreichen. Die Außenstelle ist werktags von 08.30 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Sofern ein Flüchtling seinen Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder vorhandenes Vermögen selbst sicherstellen kann, hat er einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Die zur Antragstellung notwendigen Formulare können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.schweinfurt.de/rathaus-politik/ukrainehilfe/10051.Informationen-zur-Einreise-aus-der-Ukraine.html Dort sind auch weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen zu finden.
Die Stadt weist darauf hin, dass ein 3G-Nachweis sowie das Tragen einer FFP2-Maske auch in der Außenstelle erforderlich ist.

Quelle: Stadt Schweinfurt

Werbung