Privathaushalte können Schnittgut kostenfrei abgeben
Auch in diesem Frühjahr bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge die bedarfsgerechte Entsorgung holziger Gartenabfälle für Privathaushalte an. Schnittgut kann so kostenfrei und wohnortnah in unbegrenzter Menge abgegeben werden.
Die Sammelaktionen finden am 12. März und am 26. März von 8.00 bis 13.00 Uhr an folgenden Standorten statt:

Gemeinde

Standort

Aidhausen

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Grünschnittannahmestelle der Gemeinde (nur aus dem Gemeindegebiet von 10.00 bis 12.00 Uhr)

Burgpreppach

Grüngutannahmestelle zwischen Fitzendorf und Burgpreppach

Ebern

Ruppach, landwirtschaftlicher Betrieb Harald Krell, Lindenhof

Ebelsbach

Ebelsbach, Bahnhofstraße 16

Hofheim i. UFr.

Ostheim, zum Streifberg, ehem. Erdaushubdeponie

Kirchlauter

Pettstadter Grund 1

Königsberg

Königsberg, Wertstoffhof Hellinger Straße 8

Maroldsweisach

Allertshausen, Ermershäuser Weg, Betrieb Gerhard Schmidt

Wonfurt

Kreisabfallzentrum, Wertstoffhof

Oberaurach

Unterschleichach, Scheidbergstraße, Parkplatz an der Radsporthalle

Pfarrweisach

Junkersdorf, landwirtschaftlicher Betrieb Gerd Müller, Hauptstraße 25

Rauhenebrach

Untersteinbach, neben dem Wertstoffhof

Sand a. Main

Grünschnittsammelstelle neben Wertstoffhof „obere Länge“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 13.00 bis 15.00 Uhr)

Stettfeld

Annahmestelle Betonstraße

Theres

Parkplatz der Maintalhalle in Untertheres, Am Sportzentrum

Untermerzbach

Kompostplatz Untermerzbach

Zeil a. Main

Grünschnittannahmestelle „am Lichtlein“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 10.00 bis 14.00 Uhr)

Die Gemeinden Aidhausen und Sand am Main sowie die Stadt Zeil am Main weisen, neben den abweichenden Annahmezeiten, deutlich darauf hin, dass die angelieferte Ware auch tatsächlich aus dem Gemeindegebiet stammen muss.
Die Annahmezeiten müssen dringend eingehalten werden, da vorher die Plätze nicht für eine Annahme zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Sammelaktion gibt es weitere Vorgaben: Die Herkunft der holzigen Gartenabfälle beschränkt sich auf Gärten von Privathaushalten. Gewerbekunden und landwirtschaftliche Betriebe können nicht bedient werden. Und es darf weder Rasenschnitt noch mit Erde durchsetztes Wurzelwerk oder Wurzelstöcke angeliefert werden.
Im Rahmen der Sammelaktion ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu weiteren Personen einzuhalten und der Abladevorgang so zügig wie möglich abzuwickeln. Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
Als alternative Entsorgungsmöglichkeit kann die Kompostierung der Ast- und Zweigabschnitte im eigenen Hausgarten durchgeführt werden. In diesem Falle erhält der Boden alle Nährstoffe, die der Baum dem Boden entzogen hat, auf natürliche Art und Weise wieder zurück und es entsteht Lebensraum für viele Nützlinge im Garten.
Schneller verläuft dieser Verrottungsprozess, wenn man die Ware zusätzlich häckselt. So reduziert sich das Volumen auf einen Bruchteil, Lagerung und Handhabung werden vereinfacht. So oder so, die Nährstoffe bleiben vor Ort und der Naturkreislauf geschlossen.
Eine Ablagerung von Gartenabfällen an Wald- oder Wegesrändern ist in diesem Zusammenhang – wenn auch gut gemeint – jedoch nicht zulässig.

Quelle: Landratsamt Haßberge