Nach der Versorgung von medizinischen Beschäftigten und Pflegekräften auch Novavax-Impfungen für alle Bürgerinnen und Bürger möglich
Schweinfurt Stadt und Landkreis. Der proteinbasierte Impfstoff des Herstellers Novavax ist eingetroffen. Vorrang haben, wie bereits in der gemeinsamen Pressemitteilung vom 25. Februar erwähnt wurde, medizinische Beschäftigte sowie Pflegekräfte, weshalb der Impfstoff aktuell an berechtigte Einrichtungen verteilt wird, soweit diese selbst impfen. Zudem erhält zunächst ausschließlich das von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Personal vorrangig die Möglichkeit, sich mit diesem  Impfstoff schützen zu lassen.
Das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landratsamt Schweinfurt wird am Montag, 07. März und Mittwoch, 09. März Impfungen für den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Personenkreis anbieten. Jeweils von 11:00 – 16:00 Uhr werden im Impfzentrum auf dem Volksfestplatz Zeitkorridore für die Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff eingerichtet. Es können Personen geimpft werden , die ihre vorrangige Berechtigung durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen können. Die Bescheinigung muss die konkrete Tätigkeit beschreiben.

Novavax-Impfung ab 10. März für alle interessierte Bürgerinnen und Bürger möglich.

Im Anschluss an diese prioritären Impfungen ist ab Donnerstag, 10. März, für alle interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Impfung mit Novavax möglich. Eine Impfung mit Novavax erfolgt vorerst ausschließlich im Impfzentrum auf dem Volksfestplatz. In den anderen Impfstellen ist der Impfstoff nicht vorrätig.
Das Impfzentrum auf dem Volksfestplatz hat seit 01. März wie folgt geöffnet:
Dienstag bis Samstag 11:00 – 19:00 Uhr.
Für eine Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Novavax ist, wie für alle anderen Impfangebote auch, keine vorherige Terminvereinbarung nötig.

Quelle: Stadt Schweinfurt

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