Bildtext: Wirtschaftsförderer Michael Brehm warnt vor einem dubiosen Anzeigenvertrag für eine Bürgerinfo-Broschüre. Repro: Michael Brehm

„Gewerbeauskunftszentrale“, „Branchenbuch“… – immer wieder flattern den Unternehmen Anzeigeverträge oder „Datenaktualisierungsvordrucke“ ins Haus. Ebenso regelmäßig erschließt sich erst beim Lesen des Kleingedruckten, dass es sich hierbei um kostenpflichtige, oftmals sehr teure Abofallen für den Kunden handelt. Aktuell grassieren Anzeigenverträge für eine Bürgerinfo-Broschüre durch eine Firma mit Sitz in London, nämlich der City Marketing Ltd., darauf weist Wirtschaftsförderer Michael Brehm hin und rät zur Vorsicht.
Das Anschreiben wirkt auf den ersten Blick seriös – zum Beispiel ist vom angeschriebenen Unternehmen ein Bild der Homepage in den Anzeigenvertrag eingefügt, auch die Homepage der Citymarketing Ltd. wirkt auf den allerersten Blick wie die einer Print- und Medienagentur. Wer aber versucht, sich weitere Informationen unter www.citymarketingltd.com einzuholen,  stellt schnell fest, dass dieser Internetauftritt tatsächlich nur aus einer einzigen Seite besteht. Auch die angegebene E-Mail-Adresse lässt sich nicht aktivieren.
„Unternehmen sollten deshalb kritisch prüfen, ob sie bereit sind, 369 Euro netto zzgl. Farb- und Satzpauschale von knapp 400 Euro  pro Veröffentlichung hinzublättern – und das gleich drei Mal im Jahr – mindestens“, so der Wirtschaftsförderer. Noch dazu für eine vier- bis sechsseitige „Bürgerinfobroschüre zum Thema Finanzen“, bei einer Auflagenstärke von gerade einmal 4.000 Exemplaren. Übrigens: die „abweichende Vereinbarung“, dass das Abo sich nicht über den 1. Februar 2022 verlängert steht im Widerspruch zum Datum des Vertragsabschlusses, das weit nach dem 1. Februar 2022 datiert ist. Ein weiteres Indiz dafür, dass der Verlag von den Unternehmen Geld abzocken möchte.

Quelle: Landratsamt Haßfurt

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