Gesundheitsamt spricht vor dem 1. Juli 2022 keine Betretungsverbote aus
Das Gesundheitsamt Haßberge informiert, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern in einem gestuften Verwaltungsverfahren umgesetzt wird. Das bedeutet: Die Einrichtungen melden dem Gesundheitsamt ab dem 16. März zunächst die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und solche, die keinen gültigen Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Das Gesundheitsamt gibt diesen Personen dann die Möglichkeit, eine Impfberatung wahrzunehmen und die Entscheidung zu überdenken.
Auf das Beratungsangebot folgt eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich
festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt diese weiterhin aus, wird ggf. einBußgeldverfahren eingeleitet. In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann
dann unter Umständen ein Betretungsverbot ausgesprochen werden. Das Gesundheitsamt Haßberge weist zur besseren Planbarkeit für die betroffenen Einrichtungen darauf hin, dass aufgrund dieses gestuften Verfahrens vor dem 1. Juli 2022 keine Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen werden.
Für Neueinstellungen ergibt sich die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnachweises direkt aus dem Gesetz, sodass diese vor Beginn ihrer Tätigkeit im Gesundheitssektor ab dem 16. März einenentsprechenden Nachweis vorlegen müssen.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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