Das Landratsamt Bad Kissingen gibt bekannt, dass die aktuelle Änderung der bayerischen Teststrategie Auswirkungen auf die Anspruchsberechtigung für einen kostenlosen PCR-Test hat: Der rote Warnhinweis in der Corona-Warn-App gilt ab sofort nicht mehr als Grund für einen kostenlosen PCR-Test. Grundsätzlich besteht weiterhin der Anspruch und zwar dann, wenn die Betroffenen einen positiven Antigen-Schnelltest vorweisen können, der von einer offiziellen Teststelle oder qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt wurde.

Quelle: Landratsamt Bad Kissingen

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