Mit voller Wucht hat sich Corona im Herbst zurückgemeldet. Erneut müssen viele geplante Veranstaltungen im Kulturbereich abgesagt werden. Die Kunst- und Kulturschaffenden der Region haben stark unter der Situation zu leiden, vor allem, wenn durch ausfallende Workshops und Honorare ihre Einkünfte wegbrechen. Bereits im letzten Jahr hat die Kulturstelle des Landkreises daher die „KULTURBEUTEL“-Aktion ins Leben gerufen. Seitdem werden Spenden gesammelt, die anschließend an alle Kulturschaffenden im Landkreis Haßberge ausgeschüttet werden, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind.
Was ist der KULTURBEUTEL?
Der KULTURBEUTEL ist nicht nur ein symbolischer „Klingelbeutel“ – es gibt ihn wirklich. Der Landkreis hat 1.000 Stück als bedruckte Baumwoll-Einkaufstasche aufgelegt und verkauft diese zu einem Stückpreis von 5 Euro an verschiedenen Stellen im Landkreis. Darauf abgedruckt ist das „Sieger-Bild“ des  KUNSTPREIS-Gewinners 2020 Tommy Petzold. Der Reinerlös der Verkäufe landet im Spendentopf KULTURBEUTEL.
An folgenden Verkaufsstellen kann der KULTURBEUTEL derzeit erworben werden:
  • Foto-Kino Schneyer, Zeil am Main
  • Buchhandlung Glückstein, Haßfurt
  • Tourist-Information Haßfurt
  • Touristinformation Hofheim i. UFr.
  • Leseinsel Ebern
  • Touristinformation Ebern
  • Landratsamt Haßberge, Kulturstelle

Auch eine direkte Spende ist möglich:

Bankverbindung: Sparkasse Schweinfurt-Haßberge, IBAN: DE91793501010190000026, Verwendungszweck KULTURBEUTEL.

Erste Ausschüttung fand im März 2021 statt

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Eine erste Ausschüttung aus dem KULTURBEUTEL-Spendentopf fand bereits im März 2021 statt: Vier Künstlerinnen und Künstler sowie ein Theater aus dem Landkreis Haßberge konnten sich über eine Auszahlung von jeweils 442 Euro freuen. Eine zweite Ausschüttung findet statt, sobald sich der Spendentopf erneut mit einer ausreichenden Summe gefüllt hat.

Wer erhält eine Zuwendung?

Zuwendungsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler bzw. Kulturschaffende mit bestehendem Hauptwohnsitz im Landkreis Haßberge (Stichtag: 1.04.2020), die eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung einer Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (Stichtag: 01.04.2020) ODER die glaubhafte und nachvollziehbare Versicherung, den Lebensunterhalt überwiegend aus erwerbsmäßiger künstlerischer oder publizistischer Tätigkeit gemäß dem Katalog der Künstlersozialkasse zu bestreiten, verbunden mit entsprechenden Nachweisen für diese Tätigkeit.

Die Kulturstelle informiert über die Presse und ihre Webseite www.kulturraum-hassberge.de, sobald eine Ausschüttung anberaumt und ein Antrag auf Zuwendung durch Kunst- und Kulturschaffende möglich ist.

Bildtext: Der Erlös aus dem „KULTURBEUTEL“ kommt freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern aus dem Landkreis zugute. Foto: Anja Güll

Quelle: Landratsamt Haßberge