Coronavirus – Bayerischer Landtag beschließt neue Regelungen

Schweinfurt – Die vierte Corona-Welle hat Bayern mit voller Wucht erreicht. Sie zu brechen ist auf Grund der viel zu geringen Impfquote ohne weitere Beschränkungen nicht mehr möglich. Zum Schutz vor einem drohenden Kollaps des Gesundheitssystems hat die Bayerische Staatsregierung am gestrigen 23. November neue Regelungen für den Freistaat beschlossen.

Was jetzt für Schweinfurt und Bayern gilt im Überblick.

Werbung

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte:

  • Ungeimpfte und nicht genesene Personen dürfen – im privaten wie im öffentlichen Raum – Personen aus einem weiteren Hausstand nur dann treffen, wenn insgesamt maximal fünf Personen zusammenkommen. Zu diesen beiden Hausständen gehörende Geimpfte oder Genesene und Kinder unter 12 Jahren werden nicht gezählt.

Die 2G-Regel wird ausgeweitet – sie gilt:

  • für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure und Nagelstudios.
  • in der Gastronomie.
  • Hier gilt zusätzlich eine Sperrstunde ab 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr!
  • in Beherbergungsbetrieben,
  • im Bereich der außerschulischen Bildung,
  • in Hochschulen,
  • Fahrschulen,
  • Musikschulen,
  • Bibliotheken und Archiven (auch in der Stadtbücherei Schweinfurt).
  • bei Parteiveranstaltungen.
  • Ausgenommen von der 2G-Regel sind ungeimpfte Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und 3 Monaten.
  • Zusätzlich können nach individueller Entscheidung des Hausrechtsinhabers in der Gastronomie, in Hotels und Beherbergungsstätten zugelassen werden: ungeimpfte 12-17-Jährige, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden sowie Prüfungskandidaten.

Auch der Handel unterliegt nicht der 2G-Regel. Hier gilt jedoch erneut eine Beschränkung der Kundenzahl auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter.

Die noch strengere 2Gplus-Regelung (Zutritt nur für Genesene und Geimpfte nach vorherigem negativen Corona-Test) gilt:

  • bei allen Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen (auch in den Museen und Galerien, wie Kunsthalle oder Museum Georg Schäfer).
  • in allen Sportstätten (Sporthallen, Fitnessstudios)
  • in allen Freizeiteinrichtungen wie Zoos, botanischen Gärten, Bädern, Saunen und Solarien sowie in Spielhallen und Wettannahmestellen.
  • Der Wildpark in Schweinfurt fällt ebenfalls unter die 2Gplus-Regelung. Da eine Kontrolle vor Ort nicht umsetzbar ist, ist der Park ab heute, 24. November geschlossen! Siehe auch Presseinformation Nr. 278 vom 24.11.2021.
  • auf Messen, Tagungen und Kongressen.
  • Auf allen privaten und öffentlichen Veranstaltungen wie Hochzeiten, Weihnachtsfeiern, Geburtstagen, etc., sofern diese außerhalb privater Räumlichkeiten stattfinden
  • Bei Veranstaltungen indoor oder in Stadien sind zudem maximal 25% der möglichen Kapazität zulässig!
  • Ausgenommen von der 2Gplus-Regel sind:
  • ungeimpfte Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und 3 Monaten in Bezug auf den Impf- oder Genesungsnachweis.
  • Zusätzlich können nach individueller Entscheidung des Hausrechtsinhabers zugelassen werden:
  • Impfunfähige Personen mit qualifiziertem Nachweis im Original
  • Ungeimpfte 12-17-Jährige, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden für die Ausübung von sportlichen, musikalischen oder schauspielerischen Aktivitäten.

Geschlossen bzw. abgesagt sind:

  • reine Schankwirtschaften, Clubs, Diskotheken, Bars und Bordelle.
  • Alle Jahres-, Weihnachtsmärkte sowie Volksfeste.

Schulen und Kitas bleiben geöffnet – es gelten aber ebenfalls neue Regelungen:

  • Findet der Schulsport indoor statt, muss auch während des Sportunterrichts wieder Maske getragen werden.
  • An Schulen, die an Pool-Testungen teilnehmen („Lolli-Tests“), wird jeden Montag zusätzlich ein Schnelltest durchgeführt.
  • Für Lehrer gilt eine tägliche Testpflicht. Ungeimpfte, nicht genesene Lehrkräfte müssen sich unter Aufsicht testen lassen.
  • Eltern und andere externe Personen dürfen das Schulgelände nur nach der 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) betreten.
  • Auch in Kitas gilt die 3G-Regel für Eltern und Dritte – außer zur Abgabe oder Abholung von Kindern.
  • Beschäftigte in Kitas unterliegen ebenfalls der täglichen Testpflicht.

Stadt Schweinfurt verlängert gültige Allgemeinverfügung

Das ganztägige Alkoholverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich bleibt bestehen.

Der Innenstadtbereich wird durch folgende öffentliche Straßen bzw. Grünanlagen begrenzt, wobei diese jeweils noch zum Innenstadtbereich zählen:

Gutermann-Promenade bis zur Hahnenhügelbrücke (inklusive Grünflächen bis zum Mainufer), Landwehrstraße, Georg-Schäfer-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Niederwerrner Straße, Am Obertor, Fehrstraße, Am Oberen Marienbach, Paul-Rummert-Ring, Karl-Georg-Krug-Promenade, Am Zollhof, Am Unteren Marienbach.

Diese Allgemeinverfügung gilt vorerst bis einschließlich 15. Dezember 2021.

Aufgrund des neu gefassten Bundes-Infektionsschutzgesetzes gilt ab sofort bundesweit im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regel – auch in den Schweinfurter Stadtbussen:

  • Fahrgäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein (maximal 24 Stunden alter PCR- bzw. Antikörpertest) und das entsprechende Zertifikat auf Verlangen vorzeigen können.
  • Während der Fahrt ist eine FFP2-Maske zu tragen (die bundesweit geltende Möglichkeit, die Maskenpflicht mit einem MNS zu erfüllen, ist im Geltungsbereich der 15. BayIfSMV ausgeschlossen worden).
  • Ausgenommen sind Schüler. Sie müssen lediglich einen Schüler-Ausweis vorzeigen können. Auch Kinder unter 6 Jahren sind von der Regel befreit.

Testmöglichkeiten

Jeder Bürger hat ab sofort wieder die Möglichkeit, sich mindestens einmal pro Woche kostenlos testen zu lassen. PCR-Tests sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Sie bleiben mit Ausnahme folgender Personengruppen weiterhin kostenpflichtig:

  • für positiv Getestete (sogenannte Indexpersonen),
  • für enge Kontaktpersonen,
  • bei Meldungen über die Corona-Warn-App,
  • bei einem positiven Antigen-Schnelltest-Nachweis oder PCR-Pooling-Test-Ergebnis,
  • bei Ausbruchsgeschehen oder
  • für Beschäftigte bestimmter Einrichtungen.

Hinweis: Das lokale Schnelltestzentrum im Theater ist auf Grund der aktuellen Lage ab sofort auch wieder an Sonntagen von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.

Die übrigen Öffnungszeiten bleiben unverändert. Diese sind

Montag bis Freitag 07:30 bis 11:00 und 15:00 bis 19:00 Uhr.

Samstag weiterhin von 09:00 bis 13:00 Uhr.

  • Eine Auflistung der Testmöglichkeiten sind auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de zu finden.

Hotspot-Regelung

Die Hotspot-Regelung gilt für Regionen mit einer Inzidenz über 1.000. Ist dieser Wert überschritten dürfen Freizeit-, Sport- und Kulturveranstaltungen nicht mehr stattfinden. Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, körpernahe Dienstleistungen und Hotels müssen schließen. Hochschulen dürften nur noch digital Seminare und Vorlesungen abhalten. Schulen, Kitas und Handel blieben geöffnet, letzterer aber mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern.

Dies Regelung betrifft Schweinfurt aktuell nicht.

Aktuelle Coronalage in der Stadt Schweinfurt

Der aktuelle Inzidenzwert der Stadt Schweinfurt liegt laut Robert-Koch-Institut heute, am 24. November, bei 472,6 und die Auslastung der Intensivbetten im Leitstellenbereich Main-Rhön beträgt 92,08%. Konkret bedeutet das, die Krankenhäuser und vor Allem das Krankenhauspersonal ist an der Grenze der Belastbarkeit.

Dringender Impfappell

Eine Impfung bleibt der einzige Ausweg aus der Pandemie. Nur eine steigende Impfquote kann dauerhaft einen weiteren Anstieg der schweren Krankheitsverläufe und damit einen Kollaps des Gesundheitssystems sowie nicht zuletzt weitere Todesopfer verhindern.

Alle gültigen Rechtsgrundlagen können unter www.schweinfurt.de eingesehen werden.

Quelle: Stadt SCHWEINFURT