Kinder unter 18 Jahren sollen in Bayern von der 2G-Regelung teilweise befreit werden. Dies geht aus einer Änderungsverordnung des Gesundheitsministeriums hervor.
Das ist jetzt wieder möglich:
  • Das Familienessen im Restaurant
  • Hotels und Ferienwohnungen besuchen
Das bedeutet:
Kinder von 12- bis 17- Jahren dürfen in Gaststätten und Hotels, wenn sie nicht geimpft und/oder genesen sind. Der Grund für diese Änderung ist, dass minderjährige Schüler und Schülerinnen regelmäßig in der schule auf Corona getestet werden. Diese Regel gilt ab sofort.
Ausnahme:
Die Ausnahme bleiben weiterhin sportliche Aktivitäten. Bei eignen Ausübungen von Musik, Sport oder schauspielerischen Tätigkeiten sind Minderjährige ebenfalls von der 2G-Regel befreit. Die Ausnahmeregelung soll allerdings bis Jahresende befristet sein.
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