Ausgabe der neuen Parkausweise ab 15. November 2021
Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Berechtigungsausweise für das Parken der Bewohner in den Zonen A, B und C mit Ablauf des 31.11.2021 ihre Gültigkeit verlieren.
Es wird darum gebeten, sich zwecks Neuausstellung der Bewohnerparkausweise mit dem Ordnungsamt, Rathausplatz 1, entweder telefonisch unter T 0971 807-2301 oder T 0971 807-2303, während der üblichen Öffnungszeiten, oder per E-Mail an: ordnungsamt@stadt.badkissingen.de, in Verbindung zu setzen. Es ist auch möglich für die Neuausstellung persönlich im Rathaus vorbeizukommen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist dazu nicht nötig.
Die Ausgabe der neuen Bewohnerparkausweise erfolgt ab dem 15.11.2021. Bei der Antragstellung sind zum Nachweis der Berechtigung der abgelaufene Parkausweis, der Kraftfahrzeugschein und der Personalausweis bzw. die Meldebescheinigung mitzubringen.
Aufgrund der Pandemie kann der Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Dazu werden dann je eine Kopie, ein Scan oder ein Foto vom Fahrzeugschein des Autos, für das die Parkberechtigung ausgestellt werden soll, und vom Personalausweis des Fahrzeughalters benötigt. Die Zusendung des neuen Berechtigungsausweises erfolgt dann auf dem Postweg.
Der Bewohnerparkausweis hat wieder zwei Jahre Gültigkeit. Für ihn wird eine Gebühr von insgesamt 60 € erhoben.
Die üblichen Öffnungszeiten des Ordnungsamtes sind:
Mo: 08:00–16:00 Uhr
Di, Mi: 08:00–12:00 Uhr
Do: 08:00–18:00 Uhr
Fr: 07:30–12:30 Uhr

Quelle: Stadt Bad Kissingen

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