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Schweinfurt: Corona-Regeln in der Gastronomie

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Schweinfurt – Das Ordnungsamt der Stadt Schweinfurt weist noch einmal auf die aktuellen Corona-Regelungen für die Gastronomie hin:
• In Innenräumen gilt weiterhin die 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen). Die 3G-Regel ist konsequent zu überprüfen. Die Betreiber müssen sich einen der erforderlichen Nachweise (Geimpften-, Genesenen- und Getestetennachweis) grundsätzlich von jedem einzelnen Gast zeigen lassen. Nur die Nachfrage nach einem Nachweis ist nicht ausreichend. Bei Zweifeln an der Identität zwischen Nachweis und Gast müssen sich die Betreiber zusätzlich ein Ausweisdokument vorlegen lassen. Kann ein Gast einen ordnungsgemäßen Nachweis nicht führen oder sich bei Zweifeln nicht identifizieren, darf ihm nur dann der Zutritt gewährt werden, wenn er vorab einen unter Aufsicht des Betreibers durchgeführten Schnelltest durchführt.
• In Innenräumen gilt auch weiterhin die Maskenpflicht, solange man sich nicht am Platz befindet. Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn die Betreiber sich freiwillig dazu entscheiden, die 2G- (Zugang nur für Geimpfte oder Genesene) oder 3G-plus-Regel (Testnachweis muss auf einem aktuellen PCR-Test beruhen) einzuführen. Auch hier sind die Nachweise zu überprüfen. Die Einführung von 2G und 3Gplus muss der Stadt Schweinfurt (bei Gaststätten im Landkreis dem Landratsamt Schweinfurt) zudem vorab angezeigt werden.
• Verpflichtend sind zudem die Kontaktdatenerfassung und die Ausarbeitung eines Infektionsschutzkonzepts. Die Kontaktdaten müssen auch im Außenbereich erfasst werden. Es ist darauf zu achten, dass die Daten datenschutzkonform erfasst werden. Die Kontaktdatenerfassung muss zudem so gestaltet sein, dass das Gesundheitsamt im Fall einer Corona-Infektion die relevanten Kontaktpersonen ermitteln kann. Dafür sollten die Kontaktdaten tischweise erhoben werden und nicht als Gesamtliste für die komplette Gaststätte. Idealerweise erfolgt die Kontaktdatenerfassung digital, etwa mit der Schweinfurter App regy.me oder mit der Luca-App. Die Anmeldung muss – wie auch eine Eintragung in Listen – vom Betreiber kontrolliert werden.
Weitere Hinweise liefert das Rahmenkonzept Gastronomie, das auf der Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums abgerufen werden kann.
Die Stadt Schweinfurt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung der Regelungen durch den Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert wird. Bei Feststellung von Verstößen muss mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR gerechnet werden.

Quelle: Stadt SCHWEINFURT

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