Ab heute muss man den Schnelltest selbst bezahlen. Bestimmte Gruppen bleiben allerdings von der Kostenpflicht ausgenommen.
Welche Personen können sich weiter kostenlos testen lassen?
• Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Schwangere (bis zum Ende des Jahres)
• Teenager über zwölf Jahren ( Bis zum Ende des Jahres)
Allerdings werden die meisten Kinder und Jugendlichen in Bayern ohnehin in den Schulen und Kitas regelmäßig kostenlos getestet.
• Kinder unter zwölf Jahren
• Corona-Test zur Beendigung einer Quarantäne nach einer nachgewiesenen Corona-Infektion
• Studierende aus dem Ausland, die mit in Deutschland nicht zugelassenen Impfstoffen geimpft sind ( Bis zum Ende des Jahres)
• Unbegrenzt kostenlose Schnelltests bekommen alle, die an klinischen Studien zu Corona-Impfstoffen teilgenommen haben.
Wie muss man den Anspruch auf
Gratis-Tests nachweisen?
• Medizinischen Gründe ➜ persönliches ärztliches Attest
• Schwangere ➜ Mutterpass
• Für Kinder und Jugendliche ➜ im Zweifel Altersnachweis