Wahlbriefe rechtzeitig zurücksenden, Urnenwahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich 
Schweinfurt – Die Stadt Schweinfurt erinnert Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger an wichtige Fristen für die Wahl. So soll vermieden werden, dass abgegebene Stimmen nicht gezählt werden können.
Die roten Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 26. September um 18:00 Uhr bei der Stadt Schweinfurt eingegangen sein. Geht der Wahlbrief später ein, bleibt die Stimmabgabe bei der Bundestagswahl unberücksichtigt. Briefwähler werden deshalb gebeten, für die rechtzeitige Rücksendung ihrer Wahlbriefe an die Stadt Schweinfurt zu sorgen.
Die Rücksendung mit der Deutschen Post AG ist im Inland kostenlos. Hierzu sollte der Wahlbrief möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am Donnerstag, 23. September zur Post gegeben werden. Anderenfalls kann er noch bis zum Wahltag um 18:00 Uhr in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Der Briefkasten wird am Wahlwochenende regelmäßig geleert.
Eine Abgabe des roten Wahlbriefs im Urnenwahllokal ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Sie haben aber die Möglichkeit, die Wahl dort als Urnenwahl nachzuholen. Dafür wird Ihr Wahlbrief geöffnet und der Wahlschein entnommen. Die Wahl muss dann auf einem neuen Stimmzettel durchgeführt werden.
Wahlberechtigte können ihre Stimme an der Urne am Wahltag auch ohne Wahlbenachrichtigung abgeben. Ist die Wahlbenachrichtigung nicht mehr auffindbar oder im Einzelfall nicht zugegangen, kann auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung gewählt werden. Dazu ist es wichtig, einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitzubringen, um sich beim Wahlvorstand identifizieren zu können. Nur so kann geprüft werden, ob die erforderliche Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt oder ein Wahlschein ausgestellt wurde.
Ist aufgrund der fehlenden Wahlbenachrichtigung nicht bekannt, wo sich das zuständige Wahllokal befindet, kann dies am Wahltag in jedem Wahllokal der Stadt Schweinfurt erfragt werden. Eine Auskunft hierzu erteilt aber auch das Bürgeramt unter der Telefonnummer 09721 51-3321.

Quelle: Stadt Schweinfurt

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