Am kommenden Sonntag, 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt. Die Durchführung dieser Wahl unter Pandemiebedingungen erfordert besondere Maßnahmen, um einen für alle Beteiligten gesundheitsschützenden Ablauf am Wahltag zu gewährleisten.
Hierzu wurde seitens der Stadt Bad Kissingen in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Gesundheitsamt auf Grundlage der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ein entsprechendes Hygienekonzept erstellt.
Vor und in den Wahlräumen gelten die Hygieneregeln AHA-L
Grundsätzlich gelten vor und in den Wahllokalen die üblichen Hygieneregeln AHA-L, die vor der Ansteckung mit infektiösen Atemwegserkrankungen schützen. Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ist sowohl im Bereich vor dem jeweiligen Gebäude sowie in der Räumlichkeit selbst einzuhalten. Darauf wird vor Ort auch durch Hinweisschilder und Abstandsaufkleber aufmerksam gemacht. Weiterhin wurde die maximale Personenanzahl, die sich gleichzeitig im Wahllokal aufhalten dürfen, entsprechend festgelegt. Diese Zutrittsregelung bemisst sich anhand der Größe der jeweiligen Räumlichkeit bzw. der Anzahl der vorhandenen Wahlkabinen und obliegt dem Wahlvorstand im Wahlraum vor Ort. In den Eingangsbereichen der Wahllokale werden Mittel zur Händedesinfektion für Wählerinnen und Wähler zur Verfügung gestellt.
In den Wahlräumen besteht während des gesamten Aufenthalts die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung. Sollten Wählende ihre Masken vergessen haben, werden in den Wahlräumen medizinische Masken vorgehalten. Zur Stimmabgabe werden Wählerinnen und Wähler gebeten, möglichst Ihren eigenen Schreibstift (Kugelschreiber) mitzubringen. Andernfalls werden durch die Wahlvorstände desinfizierte Schreibstifte ausgegeben. Alle Kontaktflächen im Wahllokal werden regelmäßig gereinigt und die die Räumlichkeiten entsprechend gelüftet. Zum Schutz der Mitglieder der Wahlvorstände, werden diese mit Plexiglasscheiben und medizinischen Masken ausgestattet.
Keine „G“ – Regelungen bei der Stimmabgabe im Wahlraum
Zur Stimmabgabe im Wahllokal ist kein Test notwendig, da hier keine der „G“-Regelungen gilt – das Wahllokal ist also für jeden geöffnet – außer für Menschen, die sich derzeit in Quarantäne befinden oder akut an Corona erkrankte Personen.
Wegen der vorgenannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie kann es bei der Wahl im Wahllokal vereinzelt zu längeren Wartezeiten kommen. Die Wählerinnen und Wähler werden daher gebeten, eventuell längere Wartezeiten bei der Stimmabgabe im Wahllokal mit einzuplanen und ihr Wahllokal rechtzeitig aufzusuchen. Die Stimmabgabe wird um 18:00 Uhr beendet.
Briefwahlbeantragung bis Freitag 24.09.2021 möglich
Briefwahlunterlagen können regulär noch bis Freitag, 24.09.2021 um 18:00 Uhr beantragt bzw. im Briefwahlbüro (Maxstraße 20 A) abgeholt werden. Bei der Online-Beantragung sind die allgemeinen Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird empfohlen, den Online-Antrag spätestens bis Donnerstag 23.09.2021, 18:00 Uhr abzusenden. Danach kann nicht mehr gewährleistet werden, dass eine rechtzeitige postalische Zustellung der Unterlagen erfolgt.
Sollten die Unterlagen ausnahmsweise postalisch nicht zugegangen sein (Postwegverlust), so ist nur in diesen Fällen und bei persönlicher Vorsprache am Samstag, 25.09.2021 zwischen 09:00 – 12:00 Uhr im Briefwahlbüro die Aushändigung neuer Unterlagen möglich.
In Sonderfällen bzw. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist die Beantragung auch am Wahltag 26.09.2021, bis spätestens 15:00 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Bad Kissingen, Rathausplatz 1, Zimmer 4, möglich. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Rücksendung der Wahlunterlagen bis Sonntag, 26.09.2021 um 18:00 Uhr
Bei der Rücksendung der ausgefüllten Wahlunterlagen gilt es ebenfalls die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Der Einwurf kann in jeden gelben Briefkasten der deutschen Post erfolgen. Zudem können die Unterlagen selbstverständlich direkt in den Briefkasten am Rathausgebäude eingeworfen oder an der Infotheke im Rathaus abgegeben werden – dies ist bis zum Wahltag um 18:00 Uhr möglich.

Quelle: Stadt Bad Kissingen

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