Foto: Rudel

Der Schulanfang bedeutet für viele Schülerinnen und Schüler, aber auch für viele Eltern den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Manche Schülerinnen und Schüler fahren zum ersten Mal mit dem Bus oder mit dem Zug zur Schule. Um einen möglichst guten Start zu ermöglichen, hat das Landratsamt einige Informationen und Tipps für Schüler und Eltern auf der Homepage des Landratsamts Haßberge unter dem Link: Schülerbeförderung (hassberge.de) zusammengestellt. Eine Liste aller öffentlichen Linien und die Kontaktdaten der Linienbetreiber kann ebenfalls abgerufen werden unter: Fahrpläne (hassberge.de)
365-Euro-JugendTicket VGN für Schüler und Auszubildende
Der große Vorteil besteht darin, dass nicht nur die Strecke Wohnort – Schulort, sondern der gesamte Verbundraum des VGN kostenfrei genutzt werden kann. Da es um ein Jahresticket handelt, ist der August inklusive, so dass auch in den Sommerferien die Möglichkeit besteht, ohne Aufzahlung die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Dabei können sämtliche öffentlichen Buslinien, Nahverkehrszüge, Straßenbahnen und U-Bahnen im gesamten Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) genutzt werden. Voraussetzung für den Kauf ist, dass sowohl der Wohnort, als auch die Schule/Ausbildungsstätte im VGN-Verbundraum liegen. Es gibt keine Altersbegrenzung
Informationen zum Ticket gibt es unter: www.vgn.de/365schule. Dieses attraktive Preisangebot ist nur möglich, weil das entstehende Defizit der Fahrgeldeinnahmen von den Landkreisen ausgeglichen wird.
Das Landratsamt Haßberge macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg im Schuljahr 2020/2021 dem Landratsamt Haßberge bis spätestens 31. Oktober 2021 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden. Je früher der Antrag eingeht, desto schneller kann der Antrag letztlich bearbeitet werden. Bei der Vielzahl von Kostenerstattungsanträgen, die das Landratsamt pro Schuljahr prüft, ist eine frühzeitige Abgabe sinnvoll, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen bzw. einem „Bearbeitungsstau“ vorzubeugen.
Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besuchten. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Den Antrag auf Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel (orange) erhalten die Schüler im Landratsamt oder auch im Sekretariat der besuchten Schule. Der Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) beträgt 465 Euro (bzw. bis August 2021 440 Euro pro Schuljahr und Familie. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch das 365-Euro-Ticket VGN erstattungsfähig. Alle Infos dazu können unter folgendem Link abgerufen werden: Kostenerstattung (hassberge.de). Fragen zur Kostenerstattung beantwortet das Landratsamt Haßberge, Sachgebiet Schülerbeförderung vormittags unter 09521/27-475.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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