Schweinfurt – Die Einschreibung für das Herbstsemester der Volkshochschule Schweinfurt startet am
Montag, 13. September;
in der Außenstelle Schwanfeld bereits am 10. September und in der Außenstelle Werneck am 16. September.
Anmeldungen werden im vhs-Sekretariat in der Schultesstraße 19b, im Rathaus der Stadt Schweinfurt (Bürgerservice) sowie in den 16 Außenstellen im Landkreis Schweinfurt entgegengenommen.
Wir bitten Sie nur bei unvermeidlichen Sachverhalten persönlich in den Dienststellen vorzusprechen, und zwar nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09721/51-5443 sowie in den einzelnen Außenstellen. Beim Betreten der Dienstgebäude gilt derzeit eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen OP-Maske. Bitte nutzen Sie primär die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung, nicht nur im Bürgerservice, sondern auch beim kompletten vhs-Personal sowie den Verwaltungen der Außenstellen, über unsere Homepage oder per Fax.
Im neuen Programmheft, das ab 09. September unter anderem im vhs-Schulungsgebäude Schultesstraße 19b, im Rathaus und in den Außenstellen erhältlich ist, steht auf 96 Seiten eine Auswahl von circa 600 Kursen und Veranstaltungen bereit. Semesterbeginn ist der 04. Oktober.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 der aktuell geltenden 14. BayIfSMV darf in Einrichtungen der Erwachsenenbildung der Zugang für Personen im Hinblick auf Kurse und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer örtlichen Inzidenz von 35 nur noch gewährt werden, die vollständig gegen COVID-19 geimpft (ab Tag 15 nach der Zweitimpfung) oder genesen sind (ein Genesenenzertifikat ist bis zu 180 Tagen / 6 Monaten nach Genesung gültig) oder einen negativen Testnachweis vorzeigen können, der nicht älter als 24 Stunden ist (PCR-Test 48 Stunden). Ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) wird nicht anerkannt bzw. kann aufgrund von fehlenden Kapazitäten nicht durchgeführt werden. Ohne einen gültigen Nachweis, der vor Kursbeginn kontrolliert wird, ist eine Kursteilnahme leider nicht möglich.
Für alle Kursräume liegt zusätzlich ein Hygienekonzept vor, welches das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus minimiert. Nach aktuellem Stand gilt, während des Unterrichts keine Maskenpflicht, wir empfehlen aber die Verwendung einer OP-Maske. Die Maskenpflicht entfällt sobald alle Teilnehmenden einen festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz einnehmen oder soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird. (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 der 14. BayIfSMV).
Das Team der vhs steht für Beratungen und Auskünfte unter der Telefonnummer 09721/51-5441 bis 5443 und 51-5431 bis 51-5436 gerne zur Verfügung.
Unser Kursprogramm mit der Möglichkeit zur Online-Anmeldung finden Sie ab 09. September auch im Internet unter www.vhs-schweinfurt.de

Quelle: VHS Schweinfurt

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