Foto: Primaton Symbolbild

 

Würzburg/Mainfranken – Die IHK Würzburg-Schweinfurt begrüßt die heutigen Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung, Corona-Beschränkungen nicht mehr an den Inzidenzwerten zu orientieren und die Regeln deutlich zu vereinfachen. „Das 3G-Prinzip der Freiheiten für Geimpfte, Genesene und Getestete und die einhergehenden Vereinfachungen geben der Wirtschaft deutlich mehr Planungssicherheit“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Ralf Jahn. Dies sei besonders wichtig für die nach wie vor von Corona-Beschränkungen stark getroffenen Branchen der Gastronomie, des Tourismus und im Veranstaltungsbereich. „Es ist gut, dass das Damoklesschwert der Inzidenzwerte endlich in der Mottenkiste verschwindet. Dafür hatten wir uns seit dem Frühjahr in unseren diversen Politikgesprächen eingesetzt“, ergänzt der IHK-Chef.
Erleichterungen bei der Corona-Arbeitsschutz­verordnung
Mit der Krankenhausampel werde dennoch der dynamischen Infektionslage Rechnung getragen. Es bleibe jedoch festzuhalten, dass die kommende vierte Corona-Welle nach Einschätzung des RKI vor allem eine Pandemie der Ungeimpften sein werde. „Daher muss die Impfkampagne weiter verstärkt und beschleunigt werden.“ Die von der Region Mainfranken GmbH kürzlich gestartete Kampagne sei daher ausdrücklich zu begrüßen, so Jahn.
Die IHK fordert auch Erleichterungen für Unternehmen bei der Corona-Arbeitsschutz­verordnung, die derzeit im Bundesarbeitsministerium überarbeitet wird. „Die Betriebe haben mit zahlreichen Maßnahmen wie Hygienekonzepten für Belegschaften und Kunden, bis hin zu umfassenden Testungen und dem betrieblichen Impfen einen wichtigen Beitrag in der Pandemiebekämpfung geleistet.“ Die Ferienwochen hätten einmal mehr gezeigt, dass die betrieblichen Arbeitsplätze keine Infektionstreiber sind. „Insofern muss die Balance von Pflichten und Rechten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer wiederhergestellt werden. Es ist angesichts der 3G-Regel absurd, wenn Betriebe von Kunden und Gästen Auskünfte zum Impfstatus einholen müssen, dies bei eigenen Mitarbeitern aber nicht möglich ist.“ Nicht einzusehen sei ebenfalls, dass sich der Freistaat ab 11. Oktober von der Finanzierung von Bürgertests verabschiede, die Finanzierung von betrieblichen Testangeboten aber weiterhin den Arbeitgebern zumute, so Jahn abschließend.

Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt

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