Das Landratsamt Haßberge möchte noch einmal auf die Möglichkeit zur Soforthilfe für Hochwasserschäden aufmerksam machen. Betroffene Bürger können den Erfassungsbogen (pdf Dokument) unter folgendem Link: https://www.hassberge.de/fileadmin/data/ErstErfassungsbogen_HAS_Hochwasserschaeden.pdfwww.hassberge.de/ herunterladen und ausfüllen.
Die ausgefüllten Formulare können vorrangig per E-Mail an hochwasserhilfe@hassberge.de oder per Post an das Landratsamt Haßberge (Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt, Sachgebiet I/4) gesendet werden.
Für Bürger, die keinen E-Mail-/bzw. Internet-Zugriff haben, steht für Fragen weiterhin das Bürgertelefon unter der Rufnummer 09521/27-7888 für den Erstkontakt zur Verfügung.
Es ist darauf hinzuweisen, dass Bürger, die Hochwasserschäden bereits bei ihrer Gemeinde angezeigt haben, sich dennoch direkt an das Landratsamt Haßberge wenden müssen.  Bei den Gemeinden angezeigte Schäden werden nicht automatisch aufgenommen und bei der Finanzhilfe berücksichtigt.
Die Anträge sollen bis zum 30. September 2021 eingereicht werden.
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