Trotz aktuell geringer Fall- und Inzidenzzahlen und damit verbundenen Lockerungen mahnt das Gesundheitsamt Schweinfurt zur Vorsicht
Schweinfurt Stadt und Land. Trotz der geringen Fall- und Inzidenzzahlen und den damit einhergehenden Lockerungen mahnt das Gesundheitsamt für Landkreis und Stadt Schweinfurt weiterhin zu besonderer Vorsicht. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger darum, wo immer es angebracht oder verpflichtend vorgeschrieben ist, dass die Maskenpflicht eingehalten wird und die Empfehlungen zum Lüften sowie die Abstands- und Hygieneregeln umgesetzt werden“, appelliert Matthias Gehrig, kommissarischer Leiter des Gesundheitsamts, an die Bevölkerung. Diese wichtigen Grundregeln gelte es weiterhin zu beachten, um die Fallzahlen auf diesem niedrigen Niveau zu halten und eine vierte Welle im Herbst möglichst zu vermeiden oder wenigstens abzuschwächen.
Die aktuelle Situation mit niedrigen Fallzahlen darf laut Gehrig nicht darüber hinwegtäuschen, dass insbesondere durch die bereits auch im gesamten Bundesgebiet dominante Delta-Variante des Coronavirus in naher Zukunft ein erneuter Anstieg des Infektionsgeschehens zu erwarten ist. Ziel muss es nach Ansicht des Gesundheitsamts deswegen sein, möglichst schnell eine hohe Impfquote zu erreichen, denn dadurch ließe sich insbesondere mit Blick auf schwere Verläufe der Covid-19-Erkrankung großer gesundheitlicher Schaden vermeiden.
Das Gesundheitsamt ruft alle impffähigen Bürgerinnen und Bürger dazu auf, das Impfangebot von Landratsamt und Stadt Schweinfurt anzunehmen, und sich impfen zu lassen. Aktuell ist ausreichend Impfstoff vorhanden und Impfungen können ohne Termin wahrgenommen werden. Entsprechende Informationen sind online nachzulesen auf der Webseite des Landratsamts (www.landkreis-schweinfurt.de/sofortimpfung) sowie auf der Website der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de . Eine Impfung kann schwere Verläufe einer Covid-19-Infektion verhindern oder im besten Falle sogar eine Infektion vermeiden.
Grundsätzlich ruft das Gesundheitsamt weiterhin dazu auf, die persönlichen Kontakte zu reduzieren. Bei privaten oder öffentlich zugänglichen Feiern empfiehlt das Gesundheitsamt den Einsatz von Kontakterhebungs-Apps. Diese ermöglichen das Anlegen von Feiern, privaten Zusammenkünften und sonstigen Treffen und bieten im Falle einer Infektion die problemlose und vollständige Datenübermittlung aller Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt. Dies wiederum unterstützt das Gesundheitsamt in der Kontaktpersonen-Nachverfolgung und der aktiven Eindämmung des Ausbruchsgeschehens.
Weiterhin informiert das Gesundheitsamt darüber, dass bei Verdacht auf eine Infektion des laborbestätigten Quellfalls mit einer der besorgniserregenden SARS-CoV-2-Variante, außer der Varianten Alpha (früher britisch) und Delta (früher indisch), das Gesundheitsamt eine Quarantäne auch für vollständig geimpfte bzw. genesene enge Kontaktpersonen anordnen wird, entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das RKI informiert hierüber und über das Coronavirus allgemein auf seiner Internetseite unter www.rki.de.

Quelle: Stadt und Landratsamt Schweinfurt

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