Das BRK kann ab sofort das digitale Covid-19-Zertifikat der EU ausstellen. Voraussetzung dafür ist, dass Testwillige in den Testzentren an der digitalen Ergebnisübermittlung teilnehmen und die Corona-Warn-App besitzen. Foto: Michael Will / BRK

Ab sofort bietet das Bayerische Rote Kreuz in den fünf Testzentren in Haßfurt, Ebern, Hofheim, Eltmann und Maroldsweisach, die es im Auftrag des Landkreises Haßberge betreibt, die Ausstellung des Digital Green Certificate oder auch digitales Covid-Zertifikat der EU genannt, an. Das teilt der BRK-Kreisverband mit. Das Zertifikat ist in der gesamten EU gültig.
Voraussetzung dafür ist, dass Testwillige an der digitalen Ergebnisübermittlung teilnehmen und diese Mitteilung auch an ihre Corona-Warn-App übermitteln lassen. Dafür muss bei der digitalen Registrierung ein entsprechendes Häkchen gesetzt werden, damit das Ergebnis vom BRK an die Corona-Warn-App gesendet werden kann. Über die Homepage https://meintest.brk.de können sich Bürger bereits vorab für die Durchführung von Tests beim BRK registrieren. Dabei wird ein persönlicher QR-Code erstellt, der künftig für alle Tests beim BRK bayernweit genutzt werden kann.
Das Zertifikat ist nach Angaben der Europäischen Union ein digitaler Nachweis dafür, dass man entweder gegen Covid-19 geimpft wurde, negativ auf Corona getestet wurde oder von Corona genesen ist. Die digitale Version kann auf einem mobilen Gerät gespeichert werden. Man kann auch eine Papierfassung anfordern. Beide Versionen weisen einen QR-Code mit zentralen Informationen sowie eine digitale Unterschrift auf, um die Echtheit des Zertifikats zu bestätigen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf ein gemeinsames Muster geeinigt, das sowohl elektronisch als auch auf Papier die Erkennung erleichtert. Das digitale Covid-Zertifikat der EU wird in allen Mitgliedstaaten anerkannt. „Es wird dafür sorgen, dass derzeit geltende Beschränkungen abgestimmt aufgehoben werden können“, heißt es dazu von der EU.
Wie funktioniert das Digital Green Certificate? Es enthält einen QR-Code mit elektronischer Signatur zum Schutz vor Fälschung. Bei einer Kontrolle werden QR-Code und Signatur überprüft. Jede ausstellende Stelle (zum Beispiel Testzentren oder Gesundheitsbehörden) hat ihren eigenen digitalen Signaturschlüssel. Sämtliche Schlüssel sind EU-weit in einer Datenbank gespeichert.
Die EU-Kommission hat nach eigenen Angaben eine Schnittstelle eingerichtet, über die alle Zertifikat-Signaturen EU-weit überprüft werden können. Hierbei werden keine personenbezogenen Daten des Zertifikat-Inhabers übermittelt, da dies für die Überprüfung der elektronischen Signatur nicht erforderlich ist. Das Zertifikat enthält notwendige zentrale Informationen wie Name, Geburts- und Ausstellungsdatum sowie Angaben zu Impfstoff/Test/Genesung und ein individuelles Erkennungsmerkmal.

Quelle: BRK Haßberge

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