In Gaststätten müssen weiterhin Masken getragen und Kontaktdaten erfasst werden
Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Juli 2021 unter anderem zur Maskenpflicht für Servicekräfte im Freien, sorgt für Unsicherheiten im Bereich der Gastronomie. Die Stadtverwaltung möchte auf Grund der an sie herangetragenen Nachfragen daher auf die aktuell gültigen Regelungen hinweisen:
Am  27. Juli 2021 wurde die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Es wurde darin nun klargestellt, dass Personal in Gaststätten im Innen- und im Außenbereich der (einfachen) Maskenpflicht unterliegt, soweit es in Kontakt mit Gästen kommt. Für Gäste besteht FFP2-Maskenpflicht, solange sie nicht am Platz sitzen.
Auch die Kontaktdaten der Gäste müssen weiterhin erhoben werden, auch im Außenbereich.
Diese Regelungen gelten gleichermaßen für Speise- und Schankwirtschaften.

Quelle: Stadt SCHWEINFURT

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