UPDATE 30.07.21 15.43 Uhr:

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Reiserückkehrer ab dem 01. August  sich testen lassen müssen.  Es müssen alle Einreisenden ab zwölf Jahren über einen negativen Test, einen Genesenen-Nachweis oder einem Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen. Dies gilt für jeden, egal von wo und auf welchem Weg Sie zurückkommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll ein Testnachweis nötig sein, Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen. Schnell- oder PCR-Tests im Ausland müssen selbst bezahlt werden.

Heute beginnen in Bayern die Sommerferien. Was man für Reise und Rückkehr wissen muss erfahren Sie hier.

Das gilt…

… innerhalb Deutschland

Bei einer Inzidenz unter 100 greifen die Regelungen, die die Bundesländer in ihren Coronavirus-Schutzverordnungen festgelegt haben. Je nach Inzidenz und je nach Bundesland können die Regelungen variieren.

… beim einreisen aus einem Risikogebiet

Reisende aus einfachen Risikogebieten sind verpflichtet, sich spätestens 48 Stunden nach der Einreise auf das Coronavirus testen zu lassen. Bis ein negatives Ergebnis vorliegt, müssen sie in häusliche Quarantäne. Genesenen- oder Impfnachweise gelten als negatives Testergebnis.
Das bedeutet: Wer sich vor der Einreise nach Deutschland testen lässt und ein negatives Testergebnis vorweisen kann, wer geimpft oder genesen ist, der muss nicht in Quarantäne.

… beim einreisen aus einem Hochinzidenzgebiet

Wer von dort einreist, braucht bereits bei der Einreise den Nachweis eines negativen Corona-Tests, einen Impf- oder Genesenen-Nachweis und muss sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Geimpfte und Genesene können sich zu jedem Zeitpunkt von der Quarantäne befreien lassen, indem sie einen entsprechenden Nachweis über das Einreiseportal übermitteln. Wer weder geimpft noch genesen ist, kann sich erst nach fünf Tagen von der Quarantäne freitesten.

Regelungen der beliebtesten Urlaubsländer:


Österreich:

  • Keine Reisewarnung
  • 7-Tage-Inzidenz: 28,7 Infizierte je 100.000 Einwohner
  • Einreise: Corona-Test, Impf- oder Genesungs-Nachweis (auch bei Kurzaufenthalten von unter 24 Stunden); Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit
  • Rückkehr nach Deutschland: Weder digitale Einreiseanmeldung noch Quarantäne oder Corona-Test vorgeschrieben
  • Im Land: Besuch von Hotels, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportstätten nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene (3G-Nachweis) möglich; Maskenpflicht in Supermärkten, an Tankstellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis oder Bergbahnen


Italien:

  • Keine Reisewarnung
  • 7-Tage-Inzidenz: 51,3 Infizierte je 100.000 Einwohner
  • Einreise: Corona-Test, Impf- oder Genesungs-Nachweis; Durchreise mit dem eigenen Fahrzeug aus den EU- bzw. Schengen-Staaten bis zu einer Dauer von maximal 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Testpflicht erlaubt
  • Rückkehr nach Deutschland: Weder Melde- noch Testpflicht
  • Im Land: ab 6. August Corona-Test, Impf- oder Genesungs-Nachweis für Restaurantbesuche im Innenbereich, in Museen, oder Schwimmbädern; Maskenpflicht in geschlossenen Räumen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln


Spanien:

  • Hochinzidenz-Gebiet
  • 7-Tage-Inzidenz: 323,17 Infizierte je 100.000 Einwohner
  • Einreise: Derzeit kein Test- oder Impfnachweis nötig, aber Einreiseformular
  • Rückkehr nach Deutschland: Test- und Quarantäne-Pflicht (Freitesten nach fünf Tagen möglich), vollständig Geimpfte und Genesene davon ausgenommen
  • Im Land: Generelle Maskenpflicht aufgehoben; Restaurants, Cafés und Kneipen müssen nachts um 1 Uhr auf den Balearen schließen
Frankreich:
  • Teile des Landes Risikogebiete: Okzitanien, Provence-Alpes-Cote d’Azur, Korsika, Martinique, St. Martin, Französisch-Guyana, La Reunion
  • 7-Tage-Inzidenz: 189,0 Infizierte je 100.000 Einwohner
  • Einreise: negativer Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltests, die nicht älter als 72 Stunden sind) oder Impfnachweis sowie Einreiseformular erforderlich
  • Rückkehr nach Deutschland: Test- und Quarantänepflicht für diejenigen, die aus genannten Risikogebieten des Landes kommen
  • Im Land: Maskenpflicht ab elf Jahren in öffentlichen Verkehrsmitteln (inklusive Taxis) und öffentlichen geschlossenen Räumen, im Freien auch bei Menschenansammlungen; Corona-Test, Impf- oder Genesungs-Nachweis in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, ab 9. August wohl auch für Restaurants, Bars und Cafés sowie für Kinos, Einkaufszentren und Fernzüge

Kroatien:

  • Nur der Bezirk Zadar gilt als Risikogebiet
  • 7-Tage-Inzidenz: 25,2 Infizierte je 100.000 Einwohner
  • Einreise: Nur mit Test, Impfung oder Genesung sowie Einreiseformular; Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen
  • Rückkehr nach Deutschland: Test- und Quarantäne-Pflicht für Rückkehrer aus Zadar
  • Im Land: Maskenpflicht in Geschäften und im öffentlichen Verkehr; An Stränden gibt es Zugangsbeschränkungen und Auflagen

Griechenland:

  • Risikogebiet
  • 7-Tage-Inzidenz: 180,6 Infizierte je 100.000 Einwohner
  • Einreise: Nur mit negativem Corona-Test oder Impfnachweis sowie Einreiseformular
  • Rückkehr nach Deutschland: Test- und Meldepflicht
  • Im Land: Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (inklusive Busse, Bahnen und Taxis) und an belebten Plätzen im Freien
Türkei:
  • Risikogebiet
  • 7-Tage-Inzidenz: 96,1 Infizierte je 100.000 Einwohner
  • Einreise: Corona-Test, Impf- oder Genesungs-Nachweis sowie Einreiseformular
  • Rückkehr nach Deutschland: Keine Quarantäne-Pflicht (Voraussetzung negativer Corona-Test)
  • Im Land: Maskenpflicht auf Plätzen, Straßen, Märkten, in Parks, öffentlichen Verkehrsmitteln sowie aan Stränden; Für Gastronomiebetriebe, Hotels, Einkaufszentren und innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten ist ein HES-Code erforderlich

Arbeitgeber und Schule nicht vergessen!

Wer von dort einreist, braucht bereits bei der Einreise den Nachweis eines negativen Corona-Tests, einen Impf- oder Genesenen-Nachweis und muss sich für zehn Tage in häusliche Quarantäne begeben. Geimpfte und Genesene können sich zu jedem Zeitpunkt von der Quarantäne befreien lassen, indem sie einen entsprechenden Nachweis über das Einreiseportal übermitteln. Wer weder geimpft noch genesen ist, kann sich erst nach fünf Tagen von der Quarantäne freitesten.
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