Die Klimakrise führt zu mehr Extremwetterlagen. Starkregenereignisse, ausgeprägte Trockenperioden nehmen an Häufigkeit und Intensität zu. Gerade Unterfranken leidet zunehmend unter den sinkenden Grundwasserständen. „Es ist daher zwingend erforderlich, Kläranlagen von starken Niederschlägen zu entlasten und die Versickerung vor Ort zu fördern“, stellt Edo Günther Vorsitzender der Kreisgruppe Schweinfurt des BUND Naturschutz fest.  Ein wichtiges Steuerungsinstrument ist dabei eine getrennte Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr. „Die gesplittete Abwassergebühr schafft finanzielle Anreize zur Entsiegelung, zur Regenwassernutzung sowie zur Regenwasserversickerung vor Ort und ist ein Beitrag zur Hochwasservorsorge“, so Steffen Jodl, Regionalreferent für Unterfranken.  Wie der BUND Naturschutz ermitteln hat, haben aber bisher nur 7 von 29 Kommunen im Landkreis Schweinfurt diese gesetzliche Vorgabe umgesetzt.
Gesplittete Abwassergebühr gerechter
Bei der gesplitteten Abwassergebühr werden die gesamten Kosten der Wasserentsorgung nach zwei Maßstäben verteilt: Die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung werden nach der versiegelten Fläche mit Kanalanschluss berechnet und die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung nach dem Trinkwasserverbrauch. „Diese Aufteilung ist sinnvoll, denn bei der herkömmlichen Berechnung wird nur der Trinkwasserverbrauch als Maßstab für die Kostenberechnung der gesamten Wasserentsorgung herangezogen. Niederschlagswasser wird dabei kostenfrei in die Kanalisation abgeleitet, belastet aber Kanal und Kläranlage“, so Detlev Reusch vom BUND Naturschutz (LAK Wasser). „Insbesondere Betriebe mit großen versiegelten Flächen und vergleichsweise geringem Frischwasserverbrauch profitieren von dieser kostenfreien „Entsorgung“ des Niederschlagswassers. Ein Gebührensplitting ist damit auch gerechter.“ Die rechtliche Grundlage für ein Abwassersplitting liefern diverse Gerichtsurteile. Auch in Bayern ist das Abwassersplitting verpflichtend, ermöglicht aber eine Ausnahme, wenn der Kostenanteil des abgeleiteten Niederschlagswassers nachweislich niedriger liegt als 12 Prozent der gebührenfähigen Gesamtkosten (Geringfügigkeit).  Eine derartige Ausnahme wird in Baden-Württemberg durch ein Urteil des dortigen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 11. März 2010, Az. 2 S 2938/08) nicht mehr anerkannt. Das Gericht stellte klar, dass eine Berechnung von Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung auf den privaten und gewerblichen Grundstücken auf Basis des Trinkwasserverbrauchs nicht haltbar ist, da dies in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt. Der BUND Naturschutz fordert daher auch für Bayern die Anwendung des Gebührensplittings ohne Ausnahme.
Niederschlagswassergebühr muss Wirkung zeigen
Der BUND Naturschutz hat in einer Umfrage die erhobenen Abwassergebühren erfragt. Diese liegen im Landkreis Schweinfurt bei den 29 Gemeinden zwischen 1,20 und 4,00 Euro je Kubikmeter.  Leider haben aktuell nur 7 dieser Gemeinden einen Gebührensplitt für Niederschlagwasser. Die erhobenen Niederschlagswassergebühren reichen von 0,27 bis 0,40 Euro je Quadratmeter versiegelter Fläche, d.h. die Niederschlaggebühren machen nur ca. 9% bis 17% der Kosten aus. Um eine gerechte Verteilung der Kosten und eine Steuerung hin zu weniger Flächenversiegelung zu erreichen, hält der BUND Naturschutz eine Niederschlagswassergebühr von mindestens 25 bis 30 Prozent der Abwassergebühr für angebracht. Haushalte mit guter Wassernutzung können dann profitieren.
Nachhaltige Wasserbewirtschaftung bietet Vorteile
Wer Niederschlagswasser gleich am Ort der Entstehung in Mulden oder Rigolen speichert und über die Bodenzone versickert, spart Geld und fördert die Grundwasserneubildung. „Auch die Zwischenspeicherung in Zisternen und Verdunstung durch Grünflächen, Teiche, Bäume, Fassaden- und Dachbegrünungen stellen Möglichkeiten einer ökologischen Niederschlagswasserbewirtschaftung dar. Die damit verbundene Verdunstungskühlung ist zudem ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas im Wohnumfeld, was gerade in Hinblick auf zunehmend heißere Sommertemperaturen von immer größerer Wichtigkeit wird“, erläutert Steffen Jodl.

Quelle: Bund Naturschutz Schweinfurt

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