Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat gegen den früheren Leiter des Kulturamtes und des Theaters der Stadt Schweinfurt Anklage zum Amtsgericht – Strafrichter  – Schweinfurt wegen Verdachts der Untreue erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, im Zeitraum von 2016 bis 2020 gegenüber der Stadt Schweinfurt private Aufwendungen als dienstlich veranlasste bzw. seitens der Stadt vertraglich geschuldete Bewirtungskosten geltend gemacht zu haben. Der insoweit angenommene Schaden beträgt ca. 10.500.- Euro.
Außerdem soll der Angeschuldigte im Jahr 2018 ohne erkennbaren eigenen Vorteil einem gemeinnützigen Verein zu Lasten der Stadt Schweinfurt ca. 4.900.- Euro zugewandt haben, indem er statt eines Verlusts, der durch eine von dem Verein im Stadttheater veranstaltete Aufführung entstanden war, einen Gewinn abrechnete.
Das Amtsgericht Schweinfurt hat nun nach Anhörung des Angeschuldigten über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.

Quelle: Staatsanwaltschaft Schweinfurt

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