Förderung des Handwerks: Regierung von Unterfranken bewilligt der Handwerkskammer für Unterfranken 1.936.998 € für die überbetriebliche Ausbildung im 2. bis 4. Ausbildungsjahr
Die Regierung von Unterfranken hat der Handwerkskammer für Unterfranken für das Haushaltsjahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 1.936.998 € bewilligt. Damit werden die Kosten bei der Durchführung von Lehrgängen der überbetrieblichen Berufsausbildung im 2. bis 4. Ausbildungsjahr gefördert. Die Zuwendung wird überwiegend aus dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Bayerischen Staatshaushalt durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (820.000 Euro) und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (1.116.998 Euro) bereitgestellt. Die Bewilligung weiterer Mittel in Höhe von 407.622 € wurde unverbindlich in Aussicht gestellt.
Die überbetrieblichen Lehrgänge, an denen alle Auszubildenden teilnehmen müssen, sichern ein gleichbleibend hohes Niveau der Ausbildung und gewährleisten Chancengleichheit für alle Auszubildenden aus unterschiedlichen Betrieben. Durchgeführt wird die überbetriebliche Ausbildung in Ganztageslehrgängen, die in Bildungszentren der Handwerkskammer und der Innungen stattfinden.

Quelle: Regierung von Unterfranken

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